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AHO Aktuell - 16.10.2006

Kreis Soest: Dritter Fall von Blauzungenkrankheit bestätigt


Soest (aho) - Das Friedrich-Löffler-Institut, das
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostsee-Insel
Riems, hat am Freitag, 13. Oktober 2006, den dritten Fall von
Blauzungenkrankheit im Kreis Soest bestätigt. Das erkrankte Rind
stammt aus einem Bestand in Lippetal-Lippborg.

Der zweite Fall, ein Rind aus Welver-Illingen, war bereits am
Freitag, 6. Oktober, bestätigt worden. Er stand in einem engen
räumlichen Zusammenhang mit der Erkrankung des ersten Rindes im Kreis
Soest. Für dieses Tier aus Welver-Scheidingen war am 18. September die
endgültige Diagnose Blauzungenkrankheit gestellt worden.

Mit dem Auftreten des Falls in Lippetal-Lippborg ist der gesamte Kreis
Soest zum Gefährdungsgebiet erklärt worden, also auch der Ostkreis,
der bisher zum Beobachtungsgebiet gehörte. Der Transport von
Wiederkäuern im Gefährdungsgebiet unterliegt Beschränkungen. So ist
das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren innerhalb des
Gefährdungsgebiets nur mit Genehmigung des Veterinäramts möglich.
Schlachttiere dürfen aus dem Gefährdungsgebiet nur dann in das
Beobachtungsgebiet (ganz NRW und angrenzende Gebiete) gebracht werden,
wenn die Tiere frei von Symptomen sind und der Transport dem
Veterinärdienst angezeigt wurde.

Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung
Soest, weist besonders darauf hin, dass Wiederkäuer nachts entweder
aufzustallen oder mit Insektiziden zu behandeln seien.

Im Kreis Soest gibt es 40.000 Rinder sowie 16.000 Schafe und Ziegen.


 



 

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