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AHO Aktuell - 13.10.2006

Nordrhein-Westfalen: Blauzungenkrankheit nun in 238 Betrieben


Düsseldorf (aho) - Die Zahl der Betriebe, in denen die
Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist, ist auf 238 gestiegen. Betroffen
sind laut Agrarministerium in Düsseldorf 148 rinderhaltende und 90
schaf- und ziegenhaltende Betriebe. Damit ist in 32 von 54 Kreisen und
kreisfreien Städten in NRW die Krankheit nachgewiesen. Neben
Haustieren sind auch Wildtiere betroffen: ein wildlebendes Mufflon und
ein Wisent in einem Wildpark waren erkrankt.

Die Erkrankung wird durch das Blauzungenvirus (Serotyp 8) ausgelöst.
Sie wird durch Mücken übertragen und nicht durch Kontakte zwischen den
Tieren. Die Mücken nehmen das Virus beim Stechen erkrankter Tieren auf
und geben es dann an gesunde Tier weiter, wenn sie diese stechen.
Solange das milde Herbstwetter anhält und die Mücken fliegen können,
ist mit weiteren Krankheitsfällen zu rechnen.

Bei Schafen und Rindern verursacht der Erreger Veränderungen an den
Schleimhäuten von Maul und Nase sowie Fieber. Diese klinischen
Erscheinungen heilen meistens nach etwa zwei Wochen wieder ab, es
kommt vereinzelt aber auch zu schweren Erkrankungen und Todesfällen.
Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Daher ist
der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten bedenkenlos möglich.

Zum Schutz gegen eine Verbreitung des Blauzungenvirus über erkrankte
Tiere in Gebiete mit gesunder Mückenpopulation sind Gefährdungs- und
Beobachtungsgebiete eingerichtet worden.

Zum Gefährdungsgebiet (20-Kilometer-Zone) gehören:

Der gesamte Regierungsbezirk Köln sowie im Regierungsbezirk
Düsseldorf die kreisfreien Städte Remscheid, Solingen,
Mönchengladbach, Wuppertal, Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Mülheim,
Oberhausen und Essen, die Kreise Mettmann, Neuss, Viersen und Wesel
sowie im Kreis Kleve die Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und die
Gemeinden Issum, Kerken, Rheurdt, Wachtendonk und Weeze; im
Regierungsbezirk Arnsberg die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund,
Hagen, Hamm und Herne, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis, der
Kreis Soest und der Kreis Unna sowie im Hochsauerlandkreis die Städte
Arnsberg, Brilon und Marsberg, im Kreis Olpe die Städte Attendorn,
Drolshagen, Lennestadt und Olpe und die Gemeinden Kirchhundem und
Wenden und im Kreis Siegen-Wittgenstein die Städte Freudenberg,
Kreuztal, Siegen, Baad Laasphe, Netphen und Hilchenbach sowie die
Gemeinden Neunkirchen, Burbach, Wilnsdorf und Erndtebrück; im
Regierungsbezirk Münster die kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen
und Münster, der Kreis Recklinghausen sowie im Kreis Borken die
Gemeinde Raesfeld, im Kreis Coesfeld die Städte Dülmen, Lüdinghausen
und Olfen und die Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln
und Senden und im Kreis Warendorf die Städte Ahlen, Beckum,
Drensteinfurt und Sendenhorst; im Regierungsbezirk Detmold der Kreis
Höxter sowie im Kreis Lippe die Städte Blomberg, Detmold, Horn-Bad
Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg und die Gemeinden Augustdorf
und Schlangen und im Kreis Paderborn die Städte Bad Lippspringe, Bad
Wünnenberg, Büren, Lichtenau, Paderborn und Salzkotten und die
Gemeinden Altenbeken und Borchen. Teile von Hessen und Rheinland-Pfalz
sind ebenfalls betroffen.

Rinder, Schafe und Ziegen und andere Wiederkäuer dürfen innerhalb
dieses Gebietes nur transportiert werden, wenn sie frei von klinischen
Erscheinungen der Blauzungenkrankheit, das heißt gesund, sind und der
Transport zuvor beim zuständigen Veterinäramt angezeigt wurde.

Das Beobachtungsgebiet umfasst weiterhin ganz Nordrhein-Westfalen.
Hier gibt es 25.392 Betriebe mit insgesamt 1.226.221 Wiederkäuern.
Innerhalb dieses Restriktionsgebietes ist der Transport der Tiere ohne
Einschränkungen erlaubt. Transporte in Gebiete außerhalb von NRW sind
nur möglich, wenn die Tiere unmittelbar zur Schlachtung gefahren
werden oder vorher untersucht und mit Insektiziden behandelt wurden.

Die Nachbarstaaten Belgien und Niederlande, Luxemburg und Frankreich
haben ebenfalls gefährdete Gebiet und Beobachtungsgebiete
eingerichtet, weil auch dort die Krankheit festgestellt wurde.



 



 

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