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AHO Aktuell - 10.10.2006

Weitere Fälle von Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz nachgewiesen


Koblenz (aho) - Das Virus der Blauzungenkrankheit ist in weiteren fünf
Rinderbeständen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Die
betroffenen Betriebe liegen im Westerwaldkreis, in der Stadt Koblenz
sowie in den Kreisen Altenkirchen, Daun und Neuwied. Die bisherige
Gebietskulisse des 20-Kilometer-Radius´ wird durch eine
Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes
angepasst.

Innerhalb der 20-Kilometer-Zone stehen alle Betriebe unter
behördlicher Beobachtung. Tiertransporte sind mit einer Genehmigung
des Veterinäramts möglich. In allen Betrieben müssen Wiederkäuer
regelmäßig klinisch untersucht werden.

Wegen der besonderen Aktivitäten der Insekten, die die Krankheit
übertragen, müssen Wiederkäuer eine Stunde vor Sonnenuntergang bis
eine Stunde nach Sonnenaufgang im Stall gehalten oder mit Insektiziden
behandelt werden.

Es wird den Tierhaltern empfohlen, auch in der 150-Kilometer-Zone -
sie umfasst das komplette Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz, das nicht
in einer 20-km-Zone liegt - alle Wiederkäuer mit Insektiziden zu
behandeln, um eine Infektion der Tiere mit dem Blauzungenvirus durch
die stechenden Insekten zu verhindern.

Es besteht keine Gefahr für den Menschen durch die Tierkrankheit.
Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz bisher in zehn Beständen
Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen nachgewiesen,
deutschlandweit sind es 184 Fälle.

Zum 20-km-Gebiet gehören jetzt:

Das ganze Gebiet der Kreise Altenkirchen, Neuwied, Ahrweiler, Daun,
Mayen-Koblenz, die Kreisfreie Stadt Koblenz und der Westerwaldkreis.

Im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinde Arzfeld und die
Verbandsgemeinde Kyllburg. In der Verbandsgemeinde Prüm alle
Gemeinden. In der Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Ortsgemeinden
Heilenbach, Schleid, Seffern, Sefferweich, Ehlenz, Oberweiler,
Bickendorf, Fließem, Nattenheim, Wiersdorf, Ließem, Biersdorf am See,
Hamm, Echtershausen und Niederweiler.

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich aus der Verbandsgemeinde
Manderscheid die Ortsgemeinden Bettenfeld, Dierfeld, Eisenschmitt,
Eckfeld, Meerfeld, Niederscheidweiler, Oberscheidweiler, Wallscheid
und die Stadt Manderscheid sowie aus der Verbandsgemeinde
Kröv-Bausendorf die Ortsgemeinde Hontheim.

Im Landkreis Cochem-Zell die Verbandsgemeinden Cochem-Land,
Kaisersesch, Ulmen, und aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden die
Ortsgemeinden Binningen, Brieden, Brohl, Dünfus, Forst, Kail,
Möntenich, Moselkern, Müden, Pommern, Roes und Treis-Karden.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Emmelshausen, sowie die
Städte Boppard und St. Goar.

Im Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinde Bad Ems, Braubach, Nassau
und aus der Verbandsgemeinde Loreley, die Ortsgemeinden Dahlheim,
Kestert, Lykershausen, Prath, Weyer und die Stadt St. Goarshausen, aus
der Verbandsgemeinde Nasstätten die Ortsgemeinden Berg, Ehr, Eschbach,
Gemmerich, Hainau, Himmighofen, Kehlbach, Marienfels, Niederbachheim,
Oberbachheim und Winterwerb sowie die Stadt Lahnstein.




 



 

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