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AHO Aktuell - 02.10.2006

USA: Geflügelhalter werden für Vogelgrippekosten voll entschädigt


(lid) - In den Vereinigten Staaten dürfen gewerbliche Geflügelhalter
damit rechnen, auch beim Auftreten eines weniger pathogenen Stammes
der Geflügelpest vom Typ H5 und H7 voll für die entstehenden Kosten
entschädigt zu werden. Wie das Washingtoner Landwirtschaftsministerium
in einer Pressemitteilung bekannt gab, ist dafür allerdings die
Teilnahme an einem freiwilligen Überwachungsprogramm Voraussetzung.
Nicht an dem Programm teilnehmende Betriebe würden nur 25 Prozent der
Kosten erstattet bekommen, berichtet der Agrarpressedienst
Agra-Europe. Die Ausweitung dieses Programms stärke die
Schutzmassnahmen in den Vereinigten Staaten gegen Geflügelkrankheiten
wie die Vogelgrippe, wird der US-Chefveterinär Ron DeHaven zitiert.
Mit den Veränderungen werde auch internationalen
Tiergesundheitsrichtlinien Rechnung getragen. Die niedrig pathogenen
Varianten der Geflügelpest seien für den Menschen ungefährlich. Ziel
sei aber, Subtypen der Erreger H5 und H7 wegen einer möglichen
Mutation in hoch pathogene Varianten auszumerzen. Laut Angaben des
Washingtoner Agrarressorts wurden Entschädigungsansprüche bei
bisherigen Nachweisen von H5 und H7 von den Bundesstaaten gehandhabt,
wobei es unterschiedliche Bestimmungen gab. Die US-Veterinärbehörden
bestätigten unterdessen den Nachweis einer niedrig pathogenen Variante
des Geflügelpestvirus H5N1 bei Wildenten in Pennsylvania. Dieser
Subtyp ist den Behörden zufolge bereits mehrmals in Nordamerika
nachgewiesen worden.



 



 

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