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AHO Aktuell - 29.09.2006

Vogelgrippe: Die Schweiz trifft vorbeugende Massnahmen


Bern (aho) - Die Schweiz hat heute beschlossen, vorbeugende Massnahmen
zu treffen, um das einheimische Geflügel vor der Vogelgrippe zu
schützen. Wie das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz (BVET)
mitteilt, ist ab kommendem 15. Oktober die Freilandhaltung im Umkreis
von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland
verboten. Zudem wird die Überwachung der Wildvögel fortgesetzt.

Wie das BVET mitteilt, haben die Erfahrungen des letzten Winters
gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den
grossen Seen aufgetreten ist. Gestützt auf diese Erkenntnis hat die
Schweiz heute vorbeugende Massnahmen getroffen, die auf die Gebiete
ausgerichtet, in denen das Virus H5N1 am ehesten wieder auftaucht:
Orte mit besonders vielen Wasservögeln. Es handelt sich laut BVET um
rund 20 Gebiete an Seen und Flussläufen im Schweizer Mittelland.

In den bezeichneten Regionen ist die Freilandhaltung ab 15. Oktober
2006 untersagt. Dies gilt ebenso für Geflügelmärkte und -
ausstellungen. Das Verbot der Freilandhaltung betrifft sowohl Nutz-
wie Rassegeflügel. Die betroffenen Geflügelhalter werden von den
kantonalen Veterinärämtern informiert. Diese vorbeugenden Massnahmen
sind für die Wintermonate geplant, in denen sich die ziehenden
Wasservögel in der Schweiz aufhalten; d.h. bis 30. April 2007. Die
Situation wird laufend beobachtet. Die Massnahmen können bei Bedarf
verschärft oder auch früher aufgehoben werden.

Die Überwachung der Wildvögel geht laut BVET weiter. Im kommenden
Winter werden lebende Vögel am Boden- und Sempachersee sowie in den
Bolle di Magadino im Tessin untersucht. Rund um den Neuenburgersee und
den Genfersee werden zudem alle Wasservögel beprobt, die bei der
traditionellen Jagd erlegt werden. Und wie im letzten Winter werden
alle verdächtigen verendeten Vögel aus der ganzen Schweiz untersucht.

Neben den Wildvögeln spielen legale oder illegale Importe von Geflügel
oder Geflügelfleisch bei der Ausbreitung der Vogelgrippe eine wichtige
Rolle. Die vorbeugenden Massnahmen gegen diese Gefahr bleiben in
Kraft: Einfuhren aus Ländern mit Vogelgrippe sind verboten und
Reisende werden an den Flughäfen über ihre entsprechenden Pflichten
informiert.



 



 

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