Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 26.09.2006

Geflügelpest: Aufstallungspflicht gilt wieder ab 1. Oktober


Duisburg (aho) - Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz hat im Mai dieses Jahres die
Geflügel-Aufstallungsverordnung erlassen. Wie die Stadt Duisburg
informiert, wurde die Geltungsdauer nunmehr mit der Verordnung vom
10.07.2006 bis zum 27.02.2007 verlängert.

Mit Beginn des Herbstes und des Vogelzuges an den Niederrhein ist das
Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest neu zu bewerten. Der
jüngste Fall von Geflügelpest im Dresdener Zoo sowie die weltweite
Situation unter Berücksichtigung der sich überschneidenden Flugrouten
der verschiedenen Zugvögel lassen befürchten, dass der Erreger über
die hier überwinternden Arktischen Gänse, Enten und andere Vogelarten
in hiesige Vögelbestände eingeschleppt werden könnte. Bei der
Festlegung der Wildvogelrastgebiete wurde die selbe Gebietskulisse
verwendet, die das Land NRW 2005 für die damalige landesrechtliche
Geflügelpestschutzverordnung ausgewiesen hatte. Somit gilt im gesamten
Stadtgebiet von Duisburg wieder ab 1.Oktober 2006 die
Aufstallungspflicht.

Dies bedeutet, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane,
Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gemäß § 1 der
Geflügelaufstallungs- VO in geschlossenen Ställen oder einer
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung
und mit einer gegen das seitliche Eindringen von Wildvögeln
gesicherten Seitenbegrenzung (sogenannte Schutzvorrichtung) zu halten
sind.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de