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AHO Aktuell - 26.09.2006

Blauzungenkrankheit: Stadt Bochum liegt im Gefährdungsgebiet


Bochum (aho) - Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Kreis
Mettmann (Gemeinde Wülfrath) liegt die Stadt Bochum nach Informationen
des Presse- und Informationsamts ab sofort im so genannten 20
Kilometer Gefährdungsgebiet. Damit dürfen Schlacht-, Zucht- und
Nutzwiederkäuer innerhalb der Stadt Bochum nur mit Genehmigung des
Bochumer Veterinäramtes transportiert werden. Zusätzlich gelten
folgende Regelungen: Rinder, Schafe und Ziegen stehen unter
behördlicher Beobachtung. Sie sind täglich von 18 bis 7 Uhr des
Folgetages aufzustallen. Grundsätzlich rät das Veterinäramt der Stadt
Bochum den Haltern, ihre Rinder, Schafe und Ziegen sowie deren Ställe
umgehend mit einem gegen Insekten wirksamen Mittel nach Anweisung des
Hoftierarztes zu behandeln. Wer dies befolgt, darf seine Tiere auch
nachts auf der Weide lassen.

Unter welchen Bedingungen Wiederkäuer das Gefährdungsgebiet (auch zur
Schlachtung) verlassen dürfen, ist mit dem Veterinäramt rechtzeitig im
Voraus abzusprechen. Alle dem Veterinäramt bekannten Halter von
Rindern, Schafen und Ziegen werden über die Regelungen schriftlich
informiert.

Die Blauzungenkrankheit ist in Europa bislang nur in den warmen
südlichen Regionen aufgetreten. Ursprünglich stammt sie aus Afrika und
Asien. Mitte August war die Tierseuche im niederländischen Kerkrade
ausgebrochen. Am 20. August waren die beiden ersten Fälle im Aachener
Raum diagnostiziert worden. Seither wurden mehrere Dutzend weitere
Fälle in Nordrhein-Westfalen registriert. In Bochum selbst ist bisher
kein Fall aufgetreten.




 



 

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