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AHO Aktuell - 25.09.2006

Schweiz: Vierter Fall von Rinderwahnsinn im Jahr 2006


(lid) - Im Bündner Bezirk Maloja ist bei einer toten Kuh BSE
diagnostiziert worden. Es ist der vierte Fall von Rinderwahnsinn, der
in diesem Jahr in der Schweiz entdeckt wurde, schreibt die
Presseagentur SDA. Die Diagnose ist laut dem kantonalen Amt für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit von einem Referenz-Labor
bestätigt worden. Die zur Ausrottung der Seuche vorgeschriebenen
Maßnahmen seien ergriffen worden.

Auf die Tötung des gesamten Bestandes des betroffenen Hofes kann
verzichtet werden, da BSE nach heutigem Wissensstand nicht von Tier zu
Tier übertragen wird. Die Ansteckung erfolgt durch infiziertes
Tiermehl. Getötet werden müssen aber alle Rinder, die innerhalb eines
Jahres vor und nach der Geburt des an BSE erkrankten Tieres im selben
Bestand geboren und aufgezogen worden sind. Bei diesen sogenannten
Kohortentieren besteht ein erhöhtes Risiko, weil sie als Jungtiere
dasselbe Futter gefressen haben. Getötet werden müssen auch alle
direkten Nachkommen der erkrankten Kuh, die im Zeitraum von zwei
Jahren vor der Diagnose geboren wurden.



 



 

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