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AHO Aktuell - 22.09.2006

Mehr Transparenz beim Kauf von Kalbsfleisch


Brüssel/Berlin (aho/lme) - Die EU-Kommission will die Bedingungen für
die Vermarktung von Kalbsfleisch klarer regeln. Nach dem Vorschlag der
EU-Kommission müssen für dieses Fleisch in den einzelnen
Mitgliedstaaten feststehende Verkehrsbezeichnungen verwendet und das
Schlachtalter der Tiere angegeben werden. In den Mitgliedstaaten
existieren unterschiedliche Erzeugungssysteme für Kalbsfleisch, die
Verkehrsbezeichnung lässt allerdings keine Rückschlüsse auf Alter und
Ernährung der Tiere zu. Der Vorschlag soll zu einer besseren
Markttransparenz führen und die Verbraucher klar erkennen lassen, was
sie kaufen. Er trägt dem Wunsch des Handels und der Mitgliedstaaten
nach klareren Bestimmungen Rechnung, die die unterschiedlichen
Erzeugungssysteme berücksichtigen.

In den Mitgliedstaaten gibt es im Wesentlichen zwei Arten von
Erzeugungssystemen für Fleisch von Rindern bis zum Alter von zwölf
Monaten. Bei dem einem werden die Tiere hauptsächlich mit Milch und
Milcherzeugnissen gefüttert und im Alter von weniger als acht Monaten
geschlachtet. Bei dem anderen werden die Tiere fast ausschließlich mit
Getreide und etwas Raufutter gefüttert und ab dem zehnten Lebensmonat
geschlachtet. Während das erstgenannte Erzeugungssystem in fast allen
Mitgliedstaaten existiert, ist das zweite nur in einigen wenigen
verbreitet, hauptsächlich in den Niederlanden, Dänemark und Spanien.

Die Preise ab Schlachthof für das nach den beiden Systemen erzeugte
Fleisch unterscheiden sich um bis zu 2,50 Euro je Kilogramm. Diese
Situation kann auch für den Verbraucher verwirrend sein und ihn
hinsichtlich der tatsächlichen Merkmale des gekauften Erzeugnisses
irreführen. Die EU-Kommission schlägt deshalb vor, die
Verkehrsbezeichnungen entsprechend des Schlachtalters der Tiere zu
regeln. Für Tiere bis 8 Monate wäre die Verkehrsbezeichnung
"Kalbfleisch", für Tiere von 8 bis 12 Monaten würde die Bezeichnung
"Jungrindfleisch" lauten.



 



 

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