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AHO Aktuell - 20.09.2006

Blauzungenkrankheit vor der Stadtgrenze Duisburgs


Duisburg (aho) - Seit Mitte August grassiert im Dreiländereck um
Aachen die Blauzungenkrankheit. Diese anzeigepflichtige Tierkrankheit
wird durch Stechmücken übertragen und befällt nur Wiederkäuer, wie
Schafe, Ziegen, Rinder. Insbesondere Schafe verenden an der Krankheit.
Die Tiere leiden unter Fieber und zeigen Veränderungen der
Maulschleimhaut. Menschen befällt das Virus nicht. Fleisch und
Milchprodukte können weiter bedenkenlos verzehrt werden.

Nachdem am 15. September in Krefeld ein Schaf an der
Blauzungenkrankheit verendet ist, wurde durch Verfügung der
Bezirkregierung NRW vom 18. September auch das ganze Stadtgebiet von
Duisburg zum Gefährdungsgebiet erklärt. Deshalb sind folgende Auflagen
einzuhalten:

1. Alle Wiederkäuer stehen unter behördlicher Beobachtung.

2. Für das Schlachten und das Verbringen sind besondere
Vorschriften zu beachten.

3. Wanderschafherden dürfen das Stadtgebiet nicht verlassen.

4. Alle Wiederkäuer sind täglich von 18 bis 7 Uhr des
folgenden Tages aufzustallen. Dieses Aufstallungsgebot gilt nicht,
wenn die Tiere und deren Ställe mit zugelassenen Insektiziden behandelt
werden. (Butox, Latroxin- Delta, Bayofly)



 



 

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