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AHO Aktuell - 19.09.2006

Blauzungenkrankheit bei einem Rind im Oberbergischen Kreis amtlich bestätigt


Gummersbach (aho) - Oberbergischer Kreis. Bei einem Rind in einem
Wipperfürther Bestand wurde die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Das
teilt das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises mit. Nachdem das
staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld die Blutprobe
untersucht hat und das Ergebnis vom Friedrich-Loeffler-Institut in
Riems bestätigt wurde, ist die Seuche im Oberbergischen Kreis erstmals
amtlich bestätigt.

"Nachdem der Hoftierarzt bei dem Rind den Verdacht auf
Blauzungenerkrankung geäußert hatte wurde das Veterinäramt aktiv",
sagt Kreisveterinär Dr. Hans-Georg Franchy. Laut Franchy sind die
Krankheitssymptome bei dem Tier mittlerweile abgeklungen. "In dem
Bestand blieb es bisher bei dieser Einzeltiererkrankung." In drei
weiteren Rinderbeständen im Südkreis sind bei drei Rindern
Krankheitserscheinungen festgestellt worden, die den Verdacht auf
Blauzungenkrankheit begründen. Bei diesen Tieren wurden Blutproben
entnommen und zur Abklärung in das Staatliche
Veterinäruntersuchungsamt verschickt. Mit dem abschließenden Ergebnis
ist in einer Woche zu rechnen.

Franchy: "Die betroffenen Rinderbestände bleiben zunächst gesperrt."
Eine Behandlung mit einem zugelassenen Insektenbekämpfungsmittel habe
der Tierhalter in Abstimmung mit seinem Hoftierarzt durchgeführt. Der
Amtstierarzt macht nochmals eindringlich darauf aufmerksam, dass eine
vorbeugende Behandlung aller Wiederkäuer mit einem zugelassenen
Insektenbekämpfungsmittel ganz wichtig ist, um eine Unterbrechung des
Ansteckungskreislaufes durch die Abtötung der Mücken zu erreichen.

Da die Mücken, die das Virus übertragen, vornehmlich in der Dämmerung
oder in den Morgenstunden unterwegs sind, müssen alle Wiederkäuer in
der Zeit von 18 bis 7 Uhr des Folgetages in den Stall gesperrt werden.
Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die Tiere sowie deren Ställe
oder deren sonstige Standorte mit einem zugelassenen Insektizid
behandelt werden. Dieses Arzneimittel ist beim Hoftierarzt zu
beziehen. Das Insektizid muss entsprechend der Empfehlungen des
Herstellers und den Vorgaben des Tierarztes angewendet werden.

Das Kreisgebiet ist bereits seit Anfang September zum
Gefährdungsgebiet erklärt worden, nachdem an der Kreisgrenze im
Rheinisch-Bergischen Kreis die Krankheit nachgewiesen wurde. Als Folge
der Sperre gilt für alle Tierhalter im Kreisgebiet, dass sie ihre
Rinder, Schafe, Ziegen und auch andere Wiederkäuer nur mit Genehmigung
des Veterinäramtes transportieren dürfen. Innerhalb des
Gefährdungsgebietes, dass den gesamten Regierungsbezirk Köln und weite
Teile im Süden des Regierungsbezirks Düsseldorf umfasst, ist nach
derzeitigem Stand ein Transport mit Genehmigung des Veterinäramtes
möglich.

Für einen Transport aus der Gefährdungszone heraus in die
150-Kilometer-Zone, sind eine Genehmigung und die Erfüllung von
Auflagen erforderlich. Es muss dazu eine Behandlung von Tieren,
Bestand und Fahrzeug mit einem zugelassenen Insektizid erfolgt sein.
Einzelheiten und den aktuellen Stand der rechtlichen Bestimmungen
sollte der Tierhalter vor jedem Transport beim Veterinäramt erfragen.

Jeder Halter von Wiederkäuern ist verpflichtet, sofern noch nicht
geschehen, seinen Tierbestand beim Veterinäramt anzumelden. Hierzu
zählen auch Haltungen einzelner Wiederkäuer.



 



 

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