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AHO Aktuell - 19.09.2006

Stadt Leverkusen: Blauzungenkrankheit bei einem Rind nachgewiesen


Leverkusen (aho) - Heute wurde zum ersten Mal die Blauzungenkrankheit
bei einem Rind in Leverkusen nachgewiesen. Der Rinderbestand ist
gesperrt und die Tiere werden tierärztlich versorgt. Eine Behandlung
mit einem zugelassenen Insektenbekämpfungsmittel hat der Tierhalter in
Abstimmung mit seinem Hoftierarzt durchgeführt.

Das Gebiet der Stadt Leverkusen ist bereits seit einiger Zeit zum
Gefährdungsgebiet erklärt worden. Am 08.09.2006 war die Erkrankung
erstmals in Leverkusen nachgewiesen worden. Ein Schaf war erkrankt und
musste wegen der zunehmenden Schwäche eingeschläfert werden. Alle
Wiederkäuer in Leverkusen unterstehen seitdem der behördlichen
Beobachtung.

Der Amtstierarzt macht nochmals eindringlich darauf aufmerksam, dass
eine vorbeugende Behandlung aller Wiederkäuer mit einem zugelassenen
Insektenbekämpfungsmittel ganz wichtig ist um eine Unterbrechung des
Ansteckungskreislaufes durch die Abtötung der Mücken zu erreichen.

Da die Mücken, die das Virus übertragen, vornehmlich in der Dämmerung
oder in den Morgenstunden unterwegs sind, müssen alle Wiederkäuer in
der Zeit von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages in den Stall
gesperrt werden. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die Tiere
sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit einem
zugelassenen Insektizid behandelt werden. Dieses Arzneimittel ist beim
Tierarzt zu beziehen. Das Insektizid muss entsprechend der
Empfehlungen des Herstellers und den Vorgaben des Tierarztes
angewendet werden.

Als Folge der Sperre gilt für alle Wiederkäuerhalter in Leverkusen,
dass sie ihre Rinder, Schafe, Ziegen und auch andere Wiederkäuer nur
mit Genehmigung des Veterinäramtes transportieren dürfen. Innerhalb
des Gefährdungsgebietes, dass den gesamten Regierungsbezirk Köln und
weite Teile im Süden des Regierungsbezirks Düsseldorf umfasst, ist
nach derzeitigem Stand ein Transport mit Genehmigung des
Veterinäramtes ohne weitere Auflagen möglich.

Für einen Transport aus der Gefährdungszone heraus ist eine
Genehmigung und die Erfüllung von Auflagen erforderlich. Es muss dazu
eine Behandlung von Tieren, Bestand und Fahrzeug mit einem
zugelassenen Insektizid erfolgt sein. Einzelheiten und den aktuellen
Stand der rechtlichen Bestimmungen sollte der Tierhalter vor jedem
Transport beim Veterinäramt erfragen.

Jeder Halter von Wiederkäuern ist verpflichtet, sofern noch nicht
geschehen, seinen Tierbestand beim Veterinäramt anzumelden. Hierzu
zählen auch Haltungen einzelner Wiederkäuer.

Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere in einem
Tierbestandsregister zu führen. Täglich müssen alle Zugänge ( z. B.
durch Zukauf oder Geburt ) und Abgänge ( z. B. Verkauf oder Tod ) von
Tieren eingetragen werden.



 



 

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