Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 19.09.2006

Strafbefehl gegen Geschäftsführer eines Göppinger Fleisch- und Zerlegebetriebes


Göppingen (aho/lme) - Das Amtsgericht Göppingen hat auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Ulm Strafbefehl gegen den Geschäftsführer eines
Göppinger Fleisch- und Zerlegebetriebes wegen insgesamt 31
lebensmittelrechtlichen Vergehen erlassen und antragsgemäß eine
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt, deren Vollstreckung bei
Zahlung eines vierstelligen Betrages in Raten zur Bewährung ausgesetzt
wird.

Die Strafverfolgungsbehörde legt dem anwaltlich vertretenen Mann zur
Last, in der Zeit von September 2002 bis zu einer Betriebskontrolle am
28. November 2005 in einem Tiefkühlraum seiner Firma neben
ordnungsgemäßer Tiefkühlware tiefgefrorene Fleischprodukte, vor allem
Geflügelfleischerzeugnisse, für Verkaufszwecke bereitgehalten zu
haben, obwohl deren Verbrauchsdaten abgelaufen waren bzw. die
Erzeugnisse nicht unmittelbar im Anschluss an das Zerlegen
tiefgefroren wurden und somit verspätet eingefroren sowie teilweise
umetikettiert wurden. Vereinzelt sei die Ware auch deutlich überlagert
und wegen starken Gefrierbrandes verkehrsuntauglich bzw. ranzig
gewesen.

Die Staatsanwaltschaft sieht hierin Vergehen des vorsätzlichen
Inverkehrbringens nicht zum Verzehr geeigneter Lebensmittel nach den
§§ 52 Abs. 1 Nr. 9, 17 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetzes (Taten bis 06.09.2005) bzw. Vergehen des
vorsätzlichen Inverkehrbringens von nicht zum Verzehr geeigneten
Lebensmitteln nach den §§ 59 Abs. 1 Nr. 8, 11 Abs. 2 Nr. 1 des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Verbindung mit Artikel
14 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Taten ab dem
07.09.2005), jeweils in Tateinheit mit einem Vergehen der
vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der jeweils
einschlägigen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.

Die Tatvorwürfe betreffen mehr als 1.100 Kilogramm Fleisch,
insbesondere Geflügel, zu einem kleinen Teil aber auch Reh- und
Kaninchenfleisch. Anlässlich der auf Grund eines anonymen Hinweises
erfolgten Durchsuchungsaktion im November 2005 wurden mehr als 4.000
Kilogramm Fleisch in einer Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.
Verlässliche Hinweise darauf, dass überlagertes oder verdorbenes
Fleisch zuvor tatsächlich an Verbraucher veräußert wurde, liegen nicht
vor. Ein Zusammenhang mit den gegenwärtig mit starker Resonanz in den
Medien und in der Öffentlichkeit diskutierten mutmaßlichen Verstößen
einer Münchener Import-Export-Firma gegen das Lebensmittelrecht
besteht nicht.

Die Ermittlungen der Lebensmittelkontrolleure des Landratsamts
Göppingen, der Polizeidirektion Göppingen und der Staatsanwaltschaft
Ulm, zu denen die Staatsanwaltschaft Ulm und die Polizeidirektion
Göppingen bereits am 30. November sowie am 2. Dezember 2005 gemeinsame
Pressemitteilungen veröffentlicht haben, sind damit abgeschlossen.

Der Angeschuldigte, der sich über seinen Verteidiger zu den
Tatvorwürfen geäußert hat, kann binnen zwei Wochen ab Zustellung des
Strafbefehls Einspruch einlegen. Für den Fall des Einspruchs wird über
die Tatvorwürfe vom Strafrichter beim Amtsgericht Göppingen in
öffentlicher Hauptverhandlung zu entscheiden sein. Verzichtet der
Angeschuldigte auf einen Einspruch oder nimmt er einen solchen später
zurück, so wird der Strafbefehl - wie ein Urteil - rechtskräftig.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de