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AHO Aktuell - 18.09.2006

Fleisch, Milch und Eier kaum mit kritischen Rueckstandsmengen belastet


Bonn (aho/lme) - Fleisch, Milch, Eier und Honig sind nur in geringem
Umfang mit Rückständen von Tierarzneimitteln sowie hormonell oder
antibakteriell wirksamen Substanzen belastet. Zu diesem Ergebnis kommt
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
nach der Auswertung von Untersuchungsdaten. Wie im Jahr 2004 wies auch
2005 lediglich jede 500. untersuchte Probe tierischer Herkunft
Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen auf. Bei den
Untersuchungen werden sowohl unverarbeitete tierische Lebensmittel wie
auch Proben lebender Tiere analysiert. Die im Rahmen des Nationalen
Rückstandskontrollplans von den Bundesländern erhobenen Daten werden
vom BVL ausgewertet und für die Berichterstattung an die Europäische
Kommission zusammengestellt.

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 407.360 Untersuchungen an 49.679
Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Bundesländer
haben damit die Zahl der Untersuchungen gegenüber 2004 um 16 Prozent
erhöht. Darüber hinaus wurden über 250.000 Tiere mittels eines
Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht. Insgesamt
wurde auf 706 Stoffe geprüft.

Hormonell wirksame Stoffe

Bei einem von 483 untersuchten Mastschweinen wurde Nandrolon gefunden.
Nachuntersuchungen des betroffenen Betriebs ergaben dort keine
Hinweise auf eine illegale Anwendung des Hormons.

Tierarzneimittel-Rückstände

Bei mittels Dreiplatten-Schnelltests auf Tierarzneimittelrückstände
untersuchten Proben waren 0,12 Prozent (296 von 251.941 Proben)
positiv. Mithilfe dieses Verfahrens kann das Vorhandensein von
Tierarzneimittelrückständen nachgewiesen werden, nicht jedoch eine
Überschreitung von Hoechstmengen. Zu diesem Zweck werden spezifische
analytische Methoden eingesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass im
Jahr 2005 in jeder 400. untersuchten Probe die vorgeschriebenen
Hoechstmengen für Antibiotikarueckstaende überschritten wurden (34 von
13.551 Proben).

Das seit 1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum
Chloramphenicol wurde in weniger als 0,1 Prozent der Proben (7 von
8.186 Proben), das verbotene Antibiotikum Metronidazol in rund 0,03
Prozent der Proben nachgewiesen (1 von 3.611 Proben).

Lasalocid und Nicarbazin wurden in je einer von 209 bzw. 264
Eierproben ermittelt. Bei Legehennen dürfen diese gegen Darmparasiten
wirkenden Stoffe nicht eingesetzt werden.

Bei zwei Kälbern wurde Phenylbutazon und bei einem Schwein Diclofenac
nachgewiesen. Insgesamt wurden auf Phenylbutazon 4.681 und auf
Diclofenac 1.548 Proben untersucht. Beide Stoffe wirken
entzuendungshemmend. Ihre Anwendung ist bei Nutztieren verboten.

926 Proben wurden auf das Vorhandensein von Dexamethason untersucht.
Der zu den Glukokortikoiden zählende Stoff wirkt entzuendungshemmend
und dämpft das Immunsystem. Bei einem Schwein und einem Rind wurden
Rückstände oberhalb der Hoechstmenge gefunden.

Schwermetalle und chlororganische Verbindungen

Schlachttiere und tierische Erzeugnisse wurden auch 2005 auf
Rückstände von Umweltkontaminanten wie Schwermetalle und
chlororganische Verbindungen geprüft. Bei Wildschweinen wurden bei 5
von 47 Proben DDT-Konzentrationen über der gesetzlichen Hoechstmenge
festgestellt. Außerdem wurde in einer von 60 Wildschweinproben
beta-HCH (Hexachlorcyclohexan) und bei einer anderen gamma-HCH
(Lindan) nachgewiesen. Von 466 Rinderproben war eine mit PCB oberhalb
der Hoechstmenge belastet. Eine Überschreitung der
Rückstandshöchstmengen für Cadmium wurde bei vier Proben von Rindern,
bei zwei von Schweinen und bei einer von einem Pferd festgestellt (7
von 1.749 Proben). Bei vier Prozent der untersuchten Forellen und rund
zwei Prozent der untersuchten Karpfen wurde Malachitgruen
festgestellt. Malachitgruen ist ein Farbstoff und Desinfektionsmittel,
dessen Anwendung in der EU in Aquakulturen verboten ist, die der
Lebensmittelgewinnung dienen. Bis auf eine Probe waren in allen 153
untersuchten Eierproben Dioxine nachweisbar. Bei einer Probe wurde die
Hoechstmenge überschritten.

Hintergrundinformationen

Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände
pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach dem
Lebensmittelrecht. Fuer die Kontrollen sind die Bundesländer
verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft
vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im
Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen.
Auch von Futter und Wasser können Proben genommen werden. Der Nachweis
verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw.
dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe
abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht
verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter
verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf-
bzw. Ordnungswidrigkeitunverfahren eingeleitet.

Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach
einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von
Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In
Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest,
sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt die
Ergebnisse an die EU-Kommission.



 



 

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