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AHO Aktuell - 18.09.2006

Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach erhebt Anklage wegen Betruges mit TBA-Tierfett


Bad Kreuznach (aho/lme) - Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat im
Zusammenhang mit der früheren Geschäftstätigkeit der
Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) in Rivenich gegen den damaligen
Geschäftsführer und zwei Mitarbeiter Anklage zur Strafkammer beim
Landgericht Trier erhoben. In der 105 Seiten umfassenden
Anklageschrift wird dem 67 Jahre alten früheren Geschäftsführer, dem
49 Jahre alten stellvertretenden Fuhrparkleiter und einem 41 Jahre
alten Kraftfahrer gemeinschaftlicher, schwerer Betrug in 39 Fällen zur
Last gelegt.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, Tierfett, das bei der
Tierkörperbeseitigung gewonnen wird, an fünf Firmen in den
Niederlanden und zwei Firmen in Deutschland unter der vertraglich
vereinbarten Zusicherung verkauft zu haben, das Tierfett sei ohne
Verwendung von spezifiziertem Risikomaterial (SRM) - z.B. Schädel und
Rückenmark von über 12 Monate alten Rindern - hergestellt worden,
obwohl dies nicht der Fall war.

Laut Anklage sind unter Verantwortung der Angeschuldigten in der Zeit
vom 03.01.2001 bis 08.03.2002 insgesamt 356 betrügerische
Fettlieferungen erfolgt. Es handelt sich dabei um eine Gesamtmenge von
8.451,64 Tonnen Tierfett, für das die gutgläubigen Abnehmer insgesamt
etwa 1.7 Mio. EURO gezahlt haben. Ob das von den Angeschuldigten
gelieferte Tierfett im Rahmen der Weiterver-arbeitung Verwendung bei
der Herstellung von kosmetischen Produkten (z.B. Lippenstiften)
gefunden hat, konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden. Eine
Gesundheitsgefährdung ist jedoch auch für diesen Fall auszuschließen.
Anhaltspunkte für eine Verwendung im Rahmen der Herstellung von
Lebensmitteln haben die Ermittlungen nicht ergeben.


Der 67 Jahre alte Hauptangeschuldigte bestreitet den Tatvorwurf. Die
beiden übrigen Angeschuldigten sind teilgeständig. Gegen einen
weiteren Beschuldigten, der ursprünglich der Mittäterschaft verdächtig
war, ist das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden,
weil die Ermittlungen den ursprünglich vorliegenden Tatverdacht nicht
erhärtet haben.

Die umfangreichen Ermittlungen, die zum Teil im Ausland (Niederlande)
zu führen waren, sind durch eine Strafanzeige des Zweckverbandes
Tierkörperbeseitigung ausgelöst worden. Ein Termin für die
Hauptverhandlung vor dem Landgericht Trier steht noch nicht fest.
Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige
Pressestelle des Landgerichts Trier zu richten.



 



 

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