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AHO Aktuell - 13.09.2006

Baden-Württemberg: Endergebnisse der Fleischuntersuchungen liegen vor


Stuttgart (aho/lme) - Die Endergebnisse von dem aus München auch nach
Baden-Württemberg gelieferten Fleisch liegen nach Angaben des
Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum vom Mittwoch (13.
September) vor. Bei der Überprüfung von 39 Betrieben durch die
unteren Verwaltungsbehörden, wurden rund fünf Tonnen Fleisch in 33
Betrieben vorgefunden. Von diesem Fleisch wurden 113 Proben an die
vier Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg
gebracht und untersucht. Wie das Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum mitteilt, sind die sensorischen und mikrobiologischen
Untersuchungen der Proben abgeschlossen und liegen nun vor.

Diese Untersuchungen haben abschließend ergeben, dass 59 von 113
Proben nicht zu beanstanden waren. Von den verbleibenden 54 Proben
waren 14, dies entspricht rund 500 Kilogramm Fleisch, nicht mehr zum
Verzehr geeignet, 12 Proben wurden als "wertgemindert" bezeichnet.
Wertminderung bedeutet, dass diese Ware unter Kennzeichnung wieder in
Verkehr gebracht werden könnte. Das Ministerium gehe aber davon aus,
dass dies nicht der Fall sein wird. Eine Feststellung der
Gesundheitsgefährlichkeit für den Menschen lag in keinem der zu
beanstandenden Fälle vor. 28 Proben wiesen leichtere Mängel auf, wie
zum Beispiel Mängel in der Kennzeichnung. Das Fleisch war in diesen
Fällen nicht zu beanstanden. Die nicht zum Verzehr geeigneten Proben
stammten aus den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und dem
Landkreis Rastatt .

Im Zuge der Ermittlungen in Bayern war das Ministerium für Ernährung
und Ländlichen Raum Baden-Württemberg durch das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am
vergangenen Wochenende darüber informiert worden, dass der betreffende
Münchner Lebensmittelgroßhändler auch 39 baden-württembergische
Betriebe mit Lebensmitteln beliefert hatte. Die Lieferungen erfolgten
in 14 Land- und sechs Stadtkreise in Baden-Württemberg. Betroffen
waren Betriebe in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Böblingen,
Bodensee, Esslingen, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber, Ravensburg, Rastatt, Rems-Murr und Waldshut sowie in den
Städten Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde in einem Betrieb im Landkreis
Karlsruhe festgestellt, dass an zwei Tagen in Teilen verdorbene
Rohware zur Herstellung von Dönerkegeln verwendet wurde. Die gesamte
daraus verarbeitete Ware konnte durch die Überwachungsbehörde
sichergestellt werden.



 



 

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