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AHO Aktuell - 11.09.2006

Erster Verdacht auf Blauzungenkrankheit bei einem Rind in Leverkusen


Leverkusen (aho) - Nachdem am letzten Freitag die Blauzungenkrankheit
bei einem Schaf in Leverkusen nachgewiesen wurde, besteht seit heute
der Verdacht des Ausbruchs bei einem Rind. Das teilt das Veterinäramt
der Stadt Leverkusen mit. Als erste Maßnahme wurde der Rinderbestand
gesperrt. Eine Behandlung mit einem zugelassenen
Insektenbekämpfungsmittel hatte der Tierhalter in Abstimmung mit
seinem Hoftierarzt bereits Ende letzter Woche durchgeführt.

Das Gebiet der Stadt Leverkusen ist zum Gefährdungsgebiet erklärt
worden. Alle Wiederkäuer unterstehen der behördlichen Beobachtung.

Der Amtstierarzt macht nochmals eindringlich darauf aufmerksam, dass
eine vorbeugende Behandlung aller Wiederkäuer mit einem zugelassenen
Insektenbekämpfungsmittel neben der Trockenlegung von
Mückenbrutstätten die einzige wirksame Maßnahme zur Unterbrechung des
Ansteckungskreislaufes ist.

Da die Mücken, die das Virus übertragen, vornehmlich in der Dämmerung
oder in den Morgenstunden unterwegs sind, müssen alle Wiederkäuer in
der Zeit von 18.00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages in den Stall
gesperrt werden. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die Tiere
sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit einem
zugelassenen Insektizid behandelt werden. Dieses Arzneimittel ist beim
Tierarzt zu beziehen. Das Insektizid muss entsprechend der
Empfehlungen des Herstellers und den Vorgaben des Tierarztes
angewendet werden.

Als Folge der Sperre gilt für alle Wiederkäuerhalter in Leverkusen,
dass sie ihre Rinder, Schafe, Ziegen und auch andere Wiederkäuer wie
nicht frei lebende Wildwiederkäuer nur mit Genehmigung des
Veterinäramtes transportieren dürfen. Innerhalb des
Gefährdungsgebietes, dass den gesamten Regierungsbezirk Köln und weite
Teile im Süden des Regierungsbezirks Düsseldorf umfasst, ist nach
derzeitigem Stand ein Transport mit Genehmigung des Veterinäramtes
ohne weitere Auflagen möglich.

Für einen Transport aus der Gefährdungszone heraus ist eine
Genehmigung und die Erfüllung von Auflagen erforderlich. Es muss dazu
eine Behandlung von Tieren, Bestand und Fahrzeug mit einem
zugelassenen Insektizid erfolgt sein. Einzelheiten und den aktuellen
Stand der rechtlichen Bestimmungen sollte der Tierhalter vor jedem
Transport beim Veterinäramt erfragen.

Jeder Halter von Wiederkäuern ist verpflichtet, sofern noch nicht
geschehen, seinen Tierbestand beim Veterinäramt anzumelden. Hierzu
zählen auch Haltungen einzelner Wiederkäuer.

Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere in einem
Tierbestandsregister zu führen. Täglich müssen alle Zugänge ( z. B.
durch Zukauf oder Geburt ) und Abgänge ( z. B. Verkauf oder Tod ) von
Tieren eingetragen werden.



 



 

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