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AHO Aktuell - 08.09.2006

Ministerium: In Niedersachsen ist kein Gammelfleisch in den Verkehr gelangt


Hannover (aho/lme) - Ergänzend zu den vorhergehenden Informationen,
gibt das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitere Informationen:

Freitag, dem 01.09.2006, sind spät abends dem Niedersächsischen
Verbrauchschutzministerium Vertriebslisten aus Bayern zugeleitet
worden, nach denen drei niedersächsische Betriebe mit insgesamt ca. 7
Tonnen Fleisch von der aufgefallenen Münchner Firma beliefert worden
sein sollten. Die zuständigen kommunalen Überwachungsbehörden wurden
unmittelbar noch in der Nacht per E-Mail und am nächsten Morgen
telefonisch unterrichtet. Die erforderlichen Maßnahmen wurden
unverzüglich eingeleitet, um die betreffenden Sendungen
sicherzustellen und deren Verkehrsfähigkeit zu prüfen.

Bereits Samstagvormittag, 02.09.2006, war klar, dass in einem Fall
zwar eine Sendung - bei der es sich im Übrigen nicht um Lebensmittel,
sondern um Material zur Herstellung von Tiernahrung handeln sollte -
angekündigt, aber nicht geliefert worden war. Im zweiten Fall stellte
sich ebenfalls bereits Samstag heraus, dass ein Handelsbetrieb
lediglich mit einer Mustersendung von weniger als 20 kg beliefert
worden war. Diese Sendung wurde beschlagnahmt und beprobt. Die nunmehr
vorliegenden Probenergebnisse haben gezeigt, dass ein Teilmuster der
Sendung eindeutig überlagert und sensorisch auffällig war. In
Niedersachsen ist kein Teil dieser Ware in den Verkehr gelangt. Im
dritten Fall konnte die zuständige Behörde wegen der Abwesenheit des
Betriebsinhabers am Wochenende zwar erst am Montagmorgen den
Sachverhalt prüfen, nach Sicherstellung und Beprobung der noch
vorhandenen ca. 2t gelieferter Teilpartien verschiedener Fleischsorten
stellte sich nach der heute abgeschlossenen Untersuchung aber heraus,
dass es sich um verkehrsfähige Ware handelt. Positiv anzumerken ist,
dass der Betrieb Hu-Wang in Schneeren in der Region Hannover
nachweislich bereits eine Vorlieferung des betreffenden bayerischen
Händlers im Rahmen seiner Eigenkontrolle als nicht verkehrsfähig
erkannt und zurückgegeben hat. Dieser Betrieb wird hier erstmals vom
Verbraucherschutzministerium mit Zustimmung des Betriebes namentlich
genannt, weil es auch im öffentlichen Interesse liegen muss, dass
unverschuldet in ein negatives Geschehen geratene redliche
Lebensmittelunternehmen geschützt und vor möglichen Diskriminierungen
bewahrt werden.

Am Dienstag, 05.09.2006, erfolgte aus Thüringen die Meldung, dass ein
dort mit Hähnchenfleisch aus München beliefertes Unternehmen ein
Teilkontingent dieser Ware in einem niedersächsischen Betrieb
eingelagert hat (ca. 5t, hauptsächlich Hähnchenfleisch). Das in
Thüringen lagernde Teilkontingent dieser Ware war dort schon mit
unauffälligem Ergebnis untersucht worden. Dennoch wurde die in
Niedersachsen angekommene Ware von der Vor-Ort-Behörde unverzüglich
sichergestellt und beprobt. Auch die heute vorliegenden
niedersächsischen Probenergebnisse aus dem Landesamt für
Verbrauchschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)/
Lebensmittelinstitut Oldenburg waren hinsichtlich des Frischegrades
unauffällig.

Ob sich bei den Recherchen in Bayern noch zusätzliche Sachverhalte e
rgeben, die dann möglicherweise auch in Niedersachsen aufgearbeitet
werden müssen, bleibt abzuwarten.



 



 

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