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AHO Aktuell - 08.09.2006

Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Leverkusen amtlich bestätigt


Leverkusen (aho) - Nun ist es amtlich, die Blauzungenkrankheit hat
Leverkusen erreicht. Bei einem Schaf wurde das Virus im Blut
nachgewiesen. Das Tier wurde eingeschläfert, die Herde gesperrt.

Das Gebiet der Stadt Leverkusen unterliegt nun der amtlichen Sperre
und ist zum Gefährdungsgebiet erklärt worden. Alle Wiederkäuer
unterstehen der behördlichen Beobachtung.

Da die Mücken, die das Virus übertragen, vornehmlich in der Dämmerung
oder in den Morgenstunden unterwegs sind, müssen alle Wiederkäuer in
der Zeit von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages in den Stall
gesperrt werden. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die Tiere
sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit einem
zugelassenen Insektizid behandelt werden. Diese Arzneimittel sind beim
Hoftierarzt zu beziehen. Zum Schutz der Tiere sollten diese umgehend
mit einem Insektizid entsprechend der Empfehlungen des Herstellers und
den Vorgaben des Tierarztes behandelt werden.

Als Folgen der Sperre gilt für alle Wiederkäuerhalter in Leverkusen,
dass sie ihre Rinder, Schafe, Ziegen und auch andere Wiederkäuer wie
nicht frei lebende Wildwiederkäuer nur mit Genehmigung des
Veterinäramtes transportieren dürfen. Für jeden Transport aus der
Gefährdungszone ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich, es muss
dazu ebenfalls eine Behandlung von Tieren, Bestand und Fahrzeug mit
einem Insektizid erfolgt sein. Einzelheiten und den aktuellen Stand
der rechtlichen Bestimmungen sollte der Tierhalter vor jedem Transport
beim Veterinäramt erfragen. Zurzeit umfasst das Gefährdungsgebiet den
gesamten Regierungsbezirk Köln und weite Teile im Süden des
Regierungsbezirks Düsseldorf.

Jeder Halter von Wiederkäuern ist verpflichtet, sofern noch nicht
geschehen, seinen Tierbestand beim Veterinäramt anzumelden. Hierzu
zählen auch Haltungen einzelner Wiederkäuer.

Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere in einem
Tierbestandsregister zu führen. Täglich müssen alle Zugänge ( z. B.
durch Zukauf oder Geburt ) und Abgänge ( z. B. Verkauf oder Tod ) von
Tieren eingetragen werden.

Die Blauzungenkrankheit, von der neben Schafen, Ziegen und Rindern
auch bestimmte Wildwiederkäuer betroffen sein können, verursacht nach
einer Inkubationszeit von 3 - 7 Tagen Fieber, Blutungen, Fressunlust,
Lahmheit und Veränderungen an den Schleimhäuten bis hin zu einer
Blaufärbung der Zunge. Die befallenen Schafe und Ziegen sterben meist
nach 2 bis 8 Tagen. Bei Rindern sind die Symptome milder und es
sterben etwa 5 % der Tiere.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier.



 



 

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