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AHO Aktuell - 06.09.2006

Fleisch aus Bayern: Treffen der Verbraucherschutzminister in Berlin


Hannover (aho/lme) - Die aktuellen Vorgänge in Bayern um in
Kühlhäusern vorgefundenes überlagertes Fleisch nehmen die
Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes zum Anlass, sich
morgen, Donnerstag 07.09.2006, in Berlin zu treffen. Der
niedersächsische Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen steht
der Diskussion um die Weiterentwicklung und Verbesserung der
Lebensmittelkontrolle aufgeschlossen gegenüber: "Ich freue mich über
die Gelegenheit, den Gedankenaustausch für einen guten
Verbraucherschutz, fortzusetzen."

Allerdings machte Minister Ehlen auch deutlich, dass er pauschale
Vorwürfe gegen die Länder für nicht akzeptabel hält:

"Insgesamt kann auch im derzeit abzuarbeitenden Fall festgestellt
werden, dass die niedersächsischen Behörden schnell und sachgerecht
handeln und dass bisher keinerlei Hinweis auf illegales Handeln
niedersächsischer Betriebe erkennbar ist. Auch die Kommunikation
zwischen den Ländern funktioniert. Ob sich bei den Recherchen in
Bayern noch zusätzliche Sachverhalte ergeben, die dann möglicherweise
auch in Niedersachsen aufgearbeitet werden müssen, bleibt abzuwarten."

Die jüngst vom Bundesminister und seinem bayerischen Kollegen
vorgetragenen Verbesserungsvorschläge kommentierte der Minister wie
folgt:

"Wir sind mit der in Niedersachsen gegebenen Konstruktion der
Lebensmittelüberwachung gut aufgestellt. Ich darf in diesem
Zusammenhang daran erinnern, dass in Niedersachsen Ende letzten Jahres
in Verbindung mit den seinerzeit relevanten negativen Vorgängen im
Fleischhandel differenzierte Vorgaben erlassen wurden, mit denen die
Überwachung von Kühlhäusern und auch von Kühleinrichtungen, die be-
und verarbeitenden Betrieben angeschlossen sind, klar strukturiert und
intensiviert wurde. Die Verantwortlichkeit für die praktische
Umsetzung dieses Erlasses, an deren Wahrnehmung ich keinen Grund zu
zweifeln habe, liegt wie bei anderen Aufgabenstellungen der laufenden
Überwachung im gesundheitlichen Verbraucherschutz bei den kommunalen
Behörden (Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover). Bei der
Durchführung der Aufgaben kann erforderlichenfalls das LAVES
unterstützend tätig werden, das im Übrigen für die Zulassung der
Betriebe und eine regelmäßige Vor - Ort - Überprüfung der Einhaltung
der dafür erforderlichen Voraussetzungen originär zuständig ist.

Ich darf auch daran erinnern, dass die von der Europäischen
Kommission im Ständigen Ausschuss Lebensmittelkette/Tiergesundheit
initiierte Diskussion zur Erweiterung der rechtlich festgelegten
Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer gegenüber Behörden bezüglich
der Lieferung unsicherer oder des Angebots verdächtiger Ware auf eine
niedersächsische Bundesratsinitiative, die zu einem einstimmigen
Beschluss der Länder führte, zurückgeht.

Wir haben zudem in der ersten Jahreshälfte einen Aktionsplan "Sichere
Lebensmittel in Niedersachsen" gestartet, in dem die Implementierung
einer optimierten Risikoorientierung der Überwachung verbunden mit
einer allgemein im Land angewendeten kommunikativen EDV dargestellt
wurde sowie die Einrichtung eines landesweit anzuwendenden
Qualitätsmanagements in der Verbraucherschutzverwaltung.
Zwischenzeitlich ist die Umsetzung dieses Aktionsplans bereits zu
großen Teilen erfolgt und sie wird weiter konsequent betrieben.

All dies sind klare Indizien dafür, dass wir in Niedersachsen unsere
Aufgaben im Verbraucherschutz ernst nehmen und ihre Wahrnehmung
intelligent und effizient gestalten. Folglich erscheint mir die in
Verbindung mit den laufenden Vorgängen wieder aktualisierte Forderung,
eine bundesweit agierende Eingreifgruppe zu schaffen, abwegig und
wenig durchdacht. Wie und auf welcher Informationsbasis eine solche
Super-Task-Force agieren soll, hat bisher keiner von denen, die sie
fordern, auch nur ansatzweise erklärt. Ohne Kenntnis der regionalen
wirtschaftlichen Strukturen und der Abläufe in den jeweils örtlich
ansässigen Lebensmittelunternehmen müssten die Mitarbeiter einer
solchen Gruppe übernatürliche seherische Fähigkeiten haben, um die von
ihnen erwartete generelle Verhinderung von Fehlverläufen leisten zu
können. Ich halte da eindeutig das ortskundige in Niedersachsen und in
den anderen Ländern vorhandene Fachpersonal für kompetenter.

Und ich weise nochmals darauf hin, dass auch die Abarbeitung der
aktuellen Vorgänge das Funktionieren der Kommunikation zwischen den
Ländern eindeutig belegt. Wer anderes behauptet, nimmt Tatsachen
schlicht nicht zur Kenntnis. Auch die Forderung einer Erweiterung der
Bundeskompetenz zur Koordination der Aufgabendurchführung und der
Schaffung einheitlicher Standards ist sachlich nicht begründbar.

Die Länder haben schon immer und insbesondere in jüngerer
Vergangenheit in der Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher
Verbraucherschutz (LAGV) diesbezüglich intensiv zusammengearbeitet, um
einheitliche, sachlich fundierte Lösungen zu finden. Aktuell hat die
LAGV im Rahmen der Implementierung des neuen EU - Lebensmittelrechts
etliche Projektgruppenergebnisse vorgelegt, z.B. schlüssige Konzepte
zur Risikoorientierung bei der Betriebsüberwachung und der
Strukturierung der Probenahme bei Lebensmitteln. Es existiert auch
eine durchaus fruchtbare Zusammenarbeit der Länder mit dem
Bundesministerium und seinen direkt nachgeordneten Behörden, dem
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und
dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), z.B. bei der Erstellung
bundesweiter Überwachungspläne und zu Fragen der
Untersuchungsgestaltung in der Fleischhygiene. Möglicherweise wird
hier ohne hinreichende Hintergrundkenntnis etwas gefordert, was auf
Länderebene und auch im Kontakt mit Bundeseinrichtungen schon lange
gut funktioniert."



 



 

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