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AHO Aktuell - 05.09.2006

Verdacht auf Blauzungenkrankheit im Rhein-Sieg-Kreis bestätigt


Siegburg (aho) - Das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld
bestätigte heute, in einer ersten Untersuchung, zwei Verdachtsfälle
auf Blauzungenkrankheit in Rinderbeständen im Rhein-Sieg-Kreis. Seit
dem Wochenende lagen erste Hinweise vor, dass die zwei Bestände von
der Tierkrankheit befallen sein könnten. Die Betriebe wurden
vorsorglich gesperrt. Blutproben der verdächtigen Tiere wurden
umgehend entnommen und per Kurier nach Krefeld gebracht. Zur weiteren
Abklärung wurden die Proben in das Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit, dem Friedrich-Löffler-Institut, auf der Insel Riems
verbracht. Endgültige Ergebnisse sind bis Freitag zu erwarten.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Viren verursachte
Infektionskrankheit von Rindern, Schafen und Ziegen, die durch
stechende Insekten übertragen wird. Erkrankte Tiere zeigen
Schwellungen im Kopfbereich, Entzündungen der Schleimhäute sowie
Fieber und Lahmheiten. In schweren Fällen kann es beim Schaf zu einer
starken Schwellung und Namen gebender Blaufärbung der Zunge kommen.
Meist klingen die Symptome nach wenigen Tagen wieder ab.

Nachdem die Blauzungenkrankheit am 20. August 2006 erstmals im Raum
Aachen festgestellt wurde, hat sich die Zahl der Seuchenausbrüche
inzwischen auf 52 Fälle erhöht.

Durch eine Landesverordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
wurde der gesamte Regierungsbezirk Köln und angrenzende Gebiete im
Regierungsbezirk Düsseldorf zum Gefährdungsgebiet erklärt. Nachts
müssen alle für die Krankheit empfänglichen Tiere, aufgestallt werden,
außer sie wurden mit lebensmittelrechtlich zugelassenen Insektiziden
behandelt. Alle Bestände in diesem Bereich unterliegen der
behördlichen Beobachtung. Tiertransporte mit Rindern, Schafen oder
Ziegen aus dem Gefährdungsgebiet sind nur mit Genehmigung des
Veterinäramtes möglich.

Das Kreisveterinäramt bittet alle Halter von Rindern, Schafen und
Ziegen, die bisher ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind, diese
unter Angabe der Anzahl der Tiere und des Standortes nachzuholen.



 



 

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