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AHO Aktuell - 30.08.2006

Keine Blauzungenkrankheit in Bonn


Bonn (aho) - Nach der Ausweitung der Blauzungenkrankheit in
Nordrhein-Westfalen gehört Bonn nach wie vor zum Restriktionsgebiet
(Sperrgebiet). Alle Halter von Wiederkäuern wurden vom Veterinärdienst
des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda schriftlich
informiert. Die Tiere dürfen nur unter Auflagen aus dem Gebiet
verbracht werden. Entsprechende Anträge liegen bisher nicht vor und
werden auch nicht erwartet. Im Rahmen eines landesweiten
flächendeckenden Monitorings wurden zehn Tierhaltungen aufgesucht und
die Tiere auf klinische Anzeichen der Blauzungenkrankheit untersucht.
Dabei war kein Tier klinisch auffällig, das heißt es hat sich kein
Verdacht auf eine Erkrankung ergeben. Unter den kontrollierten
Betrieben waren zwei Rinderhaltungen, sechs Schafhaltungen und zwei
gemischte Bestände (Schafe und Rinder).

Das Tierseuchengeschehen konzentriert sich nach wie vor auf die Stadt
und den Kreis Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen.



 



 

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