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AHO Aktuell - 26.08.2006

Blauzungenkrankheit: Auch Hobby-Schafe müssen gemeldet werden


Heinsberg (aho) - Der Amtstierarzt des Kreises Heinsberg hat noch
einmal darauf hingewiesen, dass alle Halter von Wiederkäuern und
anderen landwirtschaftlichen Nutztieren im Kreis Heinsberg
verpflichtet sind - sofern noch nicht geschehen - ihre Tiere beim
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Mitzuteilen ist
u. a. die durchschnittliche Zahl der gehaltenen Tiere, die
Haltungsform sowie ihr Standort. Diese Informationen können im Falle
eines Einschleppens der Blauzungenkrankheit für ein erfolgreiches
Bekämpfen entscheidend sein. Da von jedem Tier eine potentielle Gefahr
ausgeht, erfasst die Verordnung nicht nur Betriebe, sondern auch
Privathalter. Gemeldet werden muss also auch das "Hobby-Schaf".

Diese Regelung gilt Deutschlandweit. Halter von Rindern, Schafen und
Ziegen müssen ihre Tiere dem zuständigen Veterinäramt melden.



 



 

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