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AHO Aktuell - 23.08.2006

Blauzungenkrankheit: vorläufig neue Maßnahmen für Leverkusen


Das Sperrgebiet mit einem Radius von 100 km um das Gefährdungsgebiet
(auf deutscher Seite Aachen und die Kreise Heinsberg und Düren) und
Beobachtungsgebiet (150 km) werden zu einem Restriktionsgebiet
zusammengefasst. Innerhalb dieses Restriktionsgebietes ist das
Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen ohne weiteres möglich. In
andere Gebieten außerhalb dieser Zone dürfen nur Schlachttiere unter
besonderen Bedingungen verbracht werden.

Die Stadt Leverkusen, die etwa in der Mitte des Sperrgebietes liegt,
bedeutet das eine großzügigere Transportmöglichkeit für Wiederkäuer.

Diese Maßnahmen sind nur vorläufig und sollen Anfang nächster Woche
durch eine Kommissionsentscheidung der EU ersetzt werden.

Alle Halter von Schafen und Ziegen, Hobbyhaltung inbegriffen, werden
gebeten ihre Tiere beim Veterinäramt zu melden.



 



 

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