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AHO Aktuell - 22.08.2006

Blauzungenkrankheit: Kreis Düren betroffen +++ Tiere mit Insektiziden schützen


Jülich (aho) - In Folge des Ausbruchs der sog. "Blauzungenkrankheit"
im niederländischen Grenzgebiet gilt zwischenzeitlich im gesamten
Kreis Düren für alle Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Rinder) ein
Aufstallungsgebot. Dies wurde vom Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW per
Verordnung angeordnet und der Kreis Düren zum Gefährdungsgebiet
erklärt.

Von den insgesamt 347 Rinderhaltungen (16.594 Tiere), 147
Schafhaltungen (7224 Tiere) und 67 Ziegenhaltungen (267 Tiere) im
Kreis Düren sind drei Bestände in den Kommunen Hürtgenwald, Jülich und
Nideggen von der "Blauzungenkrankheit" betroffen. Was mit den
erkrankten Tieren passieren wird, ist derzeit noch völlig unklar. Die
Entscheidung darüber wird von den Vorgaben der EU-Kommission abhängen,
die heute tagt.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Düren
fordert alle Halter von Wiederkäuern auf, ihre Tiere in die Ställe zu
verbringen und mit zugelassenen Insektiziden zu behandeln.

Die für Menschen ungefährliche Tierseuche wird von blutsaugenden
Mücken übertragen. Tierische Produkte können weiterhin ohne
Einschränkungen verzehrt werden.

Das Aufstallungsgebot ist eine Schutzmaßnahme, um eine weitere
Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Weiterhin gilt eine
Verbringungssperre für den Kreis Düren, das heißt: es dürfen keine
Tiere aus Wiederkäuer haltenden Betrieben verbracht werden.




 



 

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