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AHO Aktuell - 19.08.2006

Blauzungenkrankheit in den Niederlanden: Maßnahmen in Reinland-Pfalz


Mainz/ Koblenz (aho) - Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei
Schafen in den Niederlanden hat zwar weit reichende Konsequenzen für
die rheinland-pfälzischen Halter von Rindern, Schafen und Ziegen,
bedeutet aber für die Verbraucher keinerlei Gefahr. Die für Schafe
häufig tödliche Tierseuche ist auf den Menschen nicht übertragbar.
Auch beim Verzehr von Fleisch oder Milchprodukten besteht nicht das
geringste Infektionsrisiko.

Das Landesuntersuchungsamt Reinland-Pfalz hat eine
tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die
Blauzungenkrankheit erlassen, die aktuell veröffentlicht wird.

Um einer weiteren Verbreitung der Tierseuche vorzubeugen, wurden die
beiden vom Ausbruch betroffenen Betriebe in der Region Kerkrade
gesperrt. Seit Donnerstag Nacht dürfen aus den ganzen Niederlanden
keine Wiederkäuer oder deren Sperma, Eizellen oder Embryos ausgeführt
werden. In einem Umkreis von 20 Kilometern rund um die beiden vom
Ausbruch betroffenen Betriebe herrscht "Standstill" für Wiederkäuer.
Rinder, Schafe und Ziegen dürfen den Betrieb nicht verlassen, außerdem
gilt dort nächtliche Stallpflicht.

In einem Umkreis von 100 Kilometern um die vom Ausbruch betroffenen
Betriebe wurde ein so genanntes Sperrgebiet gebildet. In
Rheinland-Pfalz gehören dazu die Landkreise Ahrweiler, Daun,
Bitburg-Prüm, Neuwied, Mayen-Koblenz, die Stadt Koblenz und einige
Ortsgemeinden des Kreises Cochem-Zell. Nach der tierseuchenrechtlichen
Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes dürfen aus diesem
Gebiet bis auf weiteres keine Wiederkäuer verbracht werden. Klinisch
auffällige Tiere müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet und
gegebenenfalls auf das Virus untersucht werden. Tierhalter müssen
ihren Bestand an Rindern, Schafen, Ziegen und/oder Wildwiederkäuer -
soweit noch nicht geschehen - den Veterinärbehörden bei der
Kreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt melden.

Dasselbe gilt im so genannten Beobachtungsgebiet, das im Umkreis von
150 Kilometern um die vom Ausbruch betroffenen Betriebe eingerichtet
wurde. Das Beobachtungsgebiet umfasst über das Sperrgebiet hinaus den
Kreis Altenkirchen, den Westerwald-Kreis, den Rhein-Lahn-Kreis, den
Rhein-Hunsrück-Kreis, den Kreis Bernkastel-Wittlich, den Kreis
Trier-Saarburg, die Stadt Trier, die vom Sperrgebiet nicht erfassten
Ortsgemeinden im Kreis Cochem-Zell, der nördlich der B 41 gelegene
Teil des Kreises Birkenfeld und einige nördliche Ortsgemeinden des
Kreises Mainz-Bingen. Transporte aus dem Sperrgebiet heraus sind
verboten. Jeweils innerhalb eines Sperr- oder Beobachtungsgebietes
können Tiere transportiert werden, ebenso in einer Richtung: vom
Beobachtungs- ins Sperrgebiet.

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende, von Stechmücken
der Gattung Culicoides übertragene Infektionskrankheit, an der vor
allem Schafe erkranken und sterben können. Rinder können ein Reservoir
für diesen Erreger sein, ohne selbst zu erkranken. Die Seuche ist
bisher nur in den warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades
aufgetreten und wurde in Deutschland noch nie nachgewiesen. Die
Inkubationszeit beträgt drei bis sieben Tage. Die Seuche äußert sich
mit Fieber, Apathie, geröteten und geschwollenen Mundschleimhäuten und
starkem Speichelfluss. Acht bis zehn Tage nach der Infektion können
die Tiere sterben. Die typischerweise auftretende Blaufärbung der
Zunge hat der Krankheit ihren Namen gegeben.

In Einzelfragen sind für die Tierhalter die zuständigen Kreise und
kreisfreien Städte Ansprechpartner.


 



 

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