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AHO Aktuell - 18.08.2006

Blauzungenkrankeit in den Niederlanden führt zu Restriktionen in drei hessischen Landkreisen


Wiesbaden (aho) - Nach der Entdeckung der "Blauzungenkrankheit" in den
Niederlanden, ist um den betroffenen Betrieb in Kerkrade (ca. 10
Kilometer von Aachen entfernt) ein 150 Kilometer großer Schutzkreis
(Sperrbezirk mit einem Radius von 100 Kilometern sowie ein
Beobachtungsgebiet von weiteren 50 Kilometern) gezogen worden. Wie das
Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz mitteilt, fallen in diesen Schutzkreis neben
rheinland-pfälzischen, nordrhein-westfälischen und saarländischen
Landkreisen auch Gemeinden in den drei hessischen Landkreisen
Limburg-Weilburg, Lahn-Dill und Rheingau-Taunus.

Im Beobachtungsgebiet gilt ein Verbringungsverbot von Wiederkäuern
(Schafe, Ziegen, Rinder) nach außerhalb des Beobachtungsgebietes auf
einen unbestimmten Zeitraum, dass heißt, dass sich die Tiere nur
innerhalb des Beobachtungsgebietes bewegen dürfen. Insgesamt davon
betroffen sind 381 Betriebe (genau sind dies: 6.400 Schafe, 8.300
Rinder, 330 Ziegen). Die zuständigen Veterinärämter werden hierzu
Entsprechendes veranlassen. Die Polizei wird die Einhaltung der
Bestimmungen überwachen.



 



 

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