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AHO Aktuell - 18.08.2006

Blauzungenkrankheit: NRW trifft Vorsichtsmaßnahmen


Düsseldorf (aho) - Nach dem Auftreten der Blauzungenkrankheit bei
Schafen im holländischen Kerkrade hat das NRW-
Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf umfangreiche
Vorsichtsmaßnahmen für Teile Nordrhein-Westfalens verfügt. Das
Beobachtungsgebiet um Kerkrade mit einem Radius von 150 Kilometern
umfasst Kreise und Städte in NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und im
Saarland. "Die Blauzungenkrankheit wird durch Mücken übertragen.
Gefährdet sind Schafe, aber auch Ziegen und Rinder sind für das Virus
empfänglich. Deshalb müssen die Landwirte im Grenzgebiet auf Nummer
sicher gehen", sagte Uhlenberg. Der Minister ordnete für das
Kerngebiet mit einem Radius von 20 Kilometern um Kerkrade eine
sofortige Stallpflicht für Wiederkäuer und ein Transportverbot
(sogenanntes "Stand Still") an. Betriebe mit Schafen, Ziegen oder
Rindern in dieser Region werden umgehend klinisch untersucht.
Betroffen sind der Kreis und die Stadt Aachen sowie die Kreise
Heinsberg und Düren. Aus dem Sperrbezirk (100 Kilometer um Kerkrade)
und dem Beobachtungsgebiet (150 Kilometer) dürfen empfängliche Tiere
nicht verbracht werden, ein Transport innerhalb der Gebiete und in
diese hinein ist jedoch zulässig. Um die Vorsichtsmaßnahmen rasch und
wirksam umzusetzen, berief Uhlenberg für Freitagnachmittag den
Landeskrisenstab nach Düsseldorf ein. Bei der Bezirksregierung
Düsseldorf wurde das Landes- Tierseuchenkontrollzentrum eingerichtet.
Für Montag werden vom Veterinärausschuss der EU-Kommission weitere
Entscheidungen erwartet.

Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts ist der Erreger der
Blauzungenkrankheit für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und
Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.



 



 

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