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AHO Aktuell - 16.08.2006

Herbstvogelzug beginnt, neue Allgemeinverfügung zur Stallpflicht in Vorbereitung


Schwerin (aho) - "Das Risiko einer Infektion mit H5N1 von
Nutzgeflügelbeständen in Risikogebieten mit erheblichen
wirtschaftlichen Folgen, sowie in geflügeldichten Gebieten wird
weiterhin als hoch eingeschätzt", teilt Landwirtschaftsminister Dr.
Till Backhaus (SPD) heute in Schwerin mit.

Auch wenn es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 10.April keine
Nachweise von Vogelgrippe mehr gibt, sei dies noch lange kein Grund
unvorsichtig zu sein. "Die stichprobenartigen Untersuchungen bei
Wildvögeln, die kontinuierlich erfolgen, besitzen nur eine begrenzte
Aussagefähigkeit hinsichtlich einer möglichen Erregerfreiheit. Das
belegen die jüngsten Fälle in Dänemark und den Niederlanden. Auch in
Sachsen wurde vor dem Ausbruch bei Hausgeflügel in Mutzschen (5.April
2006) im Rahmen des Wildvogelmonitorings kein H5N1-infizierter
Wildvogel gefunden", so der Minister.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den beginnenden
Herbstvogelzug - gegenwärtig sind bereits 15 000 Zugvögel allein im
Bereich Westrügen, Stralsund unterwegs - wird vom Land derzeit eine
Allgemeinverfügung erarbeitet in der die Aufstallungsgebiete neu
festgelegt werden. "In den von uns festgelegten Risikogebieten sind
dann keine Ausnahmen vom Aufstallungsgebot mehr möglich", betont
Minister Backhaus. In anderen Gebieten, die nicht als Risikogebiete
ausgewiesen werden, soll Freilandhaltung weiter möglich sein. Diese
Strategie ist immer abhängig von der aktuellen Seuchenlage.
Voraussichtlich soll die Verfügung zum 1.September in Kraft treten.

Nach wie vor gilt die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai
2006, die eine grundsätzliche Aufstallung vorsieht, aber auch unter
bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon zulässt. Das setzt voraus,
dass die Festlegung der Risikogebiete in regelmäßigen Abständen
kritisch überprüft werden muss. " Diesem Erfordernis wurde auf Rügen
heute Rechnung getragen. Landrätin Kerstin Kassner handelt umsichtig
und verantwortungsbewusst, wenn sie in den stark von der Vogelgrippe
gefährdeten Gebieten in der Nähe der großen Rastplätze die
Ausnahmegenehmigungen nicht mehr verlängert ", sagt Minister Backhaus.



 



 

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