Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 16.08.2006

Tierseuchengefahr durch kulinarische Urlaubssouvenirs


Karlsruhe (aho/lme) - Wenn der Urlaub schön war und das Essen
geschmeckt hat, möchte mancher etwas davon mit nach Hause nehmen. Doch
Vorsicht! Manchmal kann die Gefahr bestehen, unbeabsichtigt eine
Tierseuche einzuschleppen. Deshalb ist es verboten, Fleisch und Milch
aus nicht EU-Länder im Reisegepäck mitzubringen, betont Dr. Klaus
Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und
Veterinärwesen im Landratsamt Karlsruhe: "Urlauber sollten bei der
Zusammenstellung ihres Proviants oder kulinarischer Souvenirs für die
Rückreise unbedingt darauf achten."

Es gibt allerdings einige Ausnahmen für Fleisch, Fleischerzeugnisse,
Milch und Milcherzeugnisse von den Faröer-inseln, aus Grönland,
Island, Lichtenstein und der Schweiz bis zu einer Gesamtmenge von fünf
Kilo je Person. Aus Andorra, Norwegen und San Marino dürfen Reisende
die gleichen waren bis zu einer Gesamtmenge von einem Kilogramm pro
Kopf einführen.

Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen
erforderliche Spezialnahrung aus belieben Drittländern darf sich unter
bestimmten Voraussetzungen in einer normalen Verzehrmenge im Gepäck
befinden, sofern es sich um tierische Lebensmittel handelt:
Fertigpackungen von Markenprodukten müssen ungeöffnet, geöffnete
Packungen in direktem Gebrauch sein.

Für die Produkte darf keine Kühlpflicht vor dem Öffnen bestehen.
Fisch, Eier sowie Honig dürfen auch weiterhin bis zu einer Gesamtmenge
von einem Kilogramm je Person ohne Veterinärkontrolle im Reiseverkehr
eingeführt werden, sofern das Herkunfts-Drittland für diese
Erzeugnisse von der europäischen Gemeinschaft für Importe zugelassen
ist und keine aktuellen Einfuhrverbote bestehen.

Wegen der Schweinepest bei Wildschweinen darf aus den Departements
Bas-Rhin und Moselle in den Nord-Vogesen Frankreichs sowie aus Teilen
der Slowakei kein Wildschweinfleisch, dazu zählen aus Fleischprodukte
oder unbehandelte Jagdtrophäen, eingeführt werden.

Da in Gebieten der Türkei, Ägyptens, Kirgisistans, der Republik
Armenien und China Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist, darf von
dort ebenfalls kein Fleisch mitgebracht werden. Wegen des Auftretens
der Geflügelpest in bestimmten Ländern ist es zum Schutze vor der
Einschleppung dieser Tierseuche in die EU nach wie vor verboten, im
Reiseverkehr aus diesen Ländern lebendes Geflügel und andere Vögel
einzuführen. Dies gilt auch für bestimmte Produkte dieser Tiere wie
rohe Eier, frisches Geflügelfleisch, Fleischzubereitungen und
Fleischerzeugnisse, die Geflügelfleisch enthalten, Federn oder
unbehandelt Jagdtrophäen von Vögel.

Betroffen ist hiervon vor allem die Einfuhr aus den meisten
südostasiatischen Ländern, etwa China, Thailand, Vietnam, Kambodscha,
Malaysia und Indonesien. Das Einfuhrverbot betrifft aber auch einige
europäische Länder wie Russland, Türkei, Rumänien, Kroatien, die
Ukraine und die Schweiz.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de