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AHO Aktuell - 15.08.2006

Sachsen: Aufstallungsgebot für Geflügel verlängert


Dresden (aho) Das Sächsische Sozialministerium weist darauf hin, dass
die ursprünglich bis 15.08.2006 geltende Geflügel-
Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 zwischenzeitlich bis zum 28.
Februar 2007 verlängert wurde. Damit gelten die derzeit bestehenden
Schutzmaßnahmen für das Haus- und Wirtschaftsgeflügel vor einem
Eintrag des H5N1-Geflügelpestvirus durch Wildvögel auch über die Zeit
des jetzt beginnenden Herbstvogelzuges fort. Entsprechend den
gegebenen Ausnahmemöglichkeiten gilt das Aufstallungsgebot in Sachsen
für ausgewiesene Risikogebiete, in denen besonders intensive Kontakte
mit Wildvögeln möglich sind bzw. wo ein großes Verbreitungspotential
für das hochinfektiöse Virus besteht. Diese Gebiete umfassen
Uferstreifen von 500 m bei Binnengewässern größer 50 ha, Uferstreifen
von 500 m beiderseits der großen Flüsse sowie Gebiete mit hoher
Geflügeldichte. Insgesamt begrenzen sich diese Risikogebiete auf ca.
10 % der Gesamtfläche Sachsens. Des Weiteren gilt ein solches
Aufstallungsgebot auch für ausgewiesene Sperr- und Beobachtungsgebiete
nach Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln oder Hausgeflügel,
wie derzeit im Stadtgebiet Dresden. In den Gebieten mit
Ausnahmegenehmigung unterliegen die Geflügelhaltungen festgelegten
hygienischen (Füttern, Tränken) und tierseuchenrechtlichen
(Verlustabklärungen, Untersuchungen bei Wassergeflügel) Auflagen.

Auskünfte zu Details der jeweiligen Gebiete bzw. zu erfüllenden
Bedingungen erteilen die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinärämter der Landkreise oder der kreisfreien Städte.



 



 

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