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AHO Aktuell - 09.08.2006

Gelockerte Aufstallungspflicht für Geflügel bis zum 8. Februar 2007 verlängert


Bad Oldesloe (aho) - Der Fachdienst Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn weist darauf hin, dass
die Verordnung zur Aufstallungspflicht von Geflügel durch eine
entsprechende Änderungsverordnung des Bundes bis zum 28. Februar 2007
verlängert wurde. Unter besonderen Schutzmaßregeln sind im gesamten
Kreisgebiet, mit Ausnahme eines Uferstreifens von 100 m beidseitig der
Trave, jedoch weiterhin Freilandhaltungen möglich. Die Freilandhaltung
von Geflügel unterliegt nach wie vor einer Anzeigepflicht.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Untersuchungspflichten
für Enten und Gänse in Freilandhaltung gelockert: Die bisher
erforderliche monatliche virologische Untersuchung der Enten und Gänse
wurde durch eine vierteljährliche Untersuchung ersetzt. Werden Hühner
als Indikatortiere zur Erkennung der Geflügelpest gemeinsam mit Enten
und Gänsen gehalten, entfällt die vierteljährliche Untersuchung ganz.
Allerdings müssen dann alle verendeten Hühner auf Geflügelpest
untersucht werden. Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest in
Nutzgeflügelbestände ist nicht vorbei. In den Niederlanden musste
wegen der Geflügelpest in der vergangenen Woche Nutzflügel getötet
werden. Der Kreis Stormarn rät dazu, die Schutz -und
Hygienemaßregelungen unbedingt einzuhalten.



 



 

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