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AHO Aktuell - 27.07.2006

Schweizer Bundesrat will Grenzen für internationale Schlachttiertransporte öffnen


(lid) - Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU soll
angeblich neben den grenztierärztlichen Kontrollen auch das
Straßentransitverbot für Klauentiere aufgehoben werden. Die Aufhebung
des Transitverbotes sei auf grund von tiergesundheitlichen,
seuchenhygienischen und verkehrstechnischen Gründen nicht akzeptabel,
schreibt der Schweizer Tierschutz (STS) am 27. Juli in einer
Medienmitteilung. Mit einer Aufhebung des Straßentransitverbots dulde
die Schweiz unnötige und tierquälerische Transporte, die gute
Tiergesundheit in der Schweiz werde durch mögliche Seuchen aus der EU
gefährdet. Zudem würden die ausländischen Viehtransportfahrzeuge das
Straßennetz an den neuralgischen Stellen noch mehr belasten. Auch wenn
der Weg für den Transport der Tier vom Norden in den Süden durch die
Schweiz kaum kürzer sei, lohne er sich wegen der günstigen
Durchfahrtstarife.

Im Rahmen der Revision der Verordnung über die Ein-, Durch- und
Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) sei das Transitverbot
nicht mehr in den Verordnungstext aufgenommen worden. In den
Vernehmlassungsunterlagen werde es nicht einmal erwähnt.

Bislang war der Straßentransit für Klauentiere, wie Kühe, Kälber,
Mastrinder, Schweine oder Schafe durch die Schweiz verboten.



 



 

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