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AHO Aktuell - 18.07.2006

Hilfen für Gänsezüchter verlängert


Hannover (aho) - Die zahlreichen Vogelgrippefälle bei verschiedenen
Wildvogelarten im 1. Halbjahr und die daraufhin erlassenen
tierseuchenrechtlichen Regelungen haben zu großen Problemen im
gesamten Geflügelsektor geführt. Besonders schwerwiegend waren und
sind sie jedoch im Bereich der Mast und Zucht von Gänsen.
Niedersachsen ist hiervon besonders betroffen, da hier der größte Teil
der deutschen Gänsezuchtbetriebe liegt. Daher hatte das
niedersächsische Landwirtschaftsministerium frühzeitig die
Bundesregierung gebeten, sich bei der EU-Kommission für
Marktstützungsmaßnahmen einzusetzen. Die daraufhin von der EU
genehmigten Maßnahmen zum vorzeitigen Schlachten von Zuchtgänsen und
die Vernichtung von Bruteiern wurde Anfang Juli von der Kommission
rückwirkend nur für den Zeitraum von Januar bis einschließlich April
06 bewilligt. Da mit dieser Befristung die Probleme nicht zu lösen
waren hatte sich Minister Hans-Heinrich Ehlen sofort an das BMELV mit
der nachdrücklichen Bitte gewandt, diese Frist zu verlängern. Am 13.
Juli hat die EU-Kommission die Maßname nunmehr bis einschließlich
August verlängert. Für die Umsetzung der Hilfen ist die Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.



 



 

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