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AHO Aktuell - 17.07.2006

Kreis Leer: Weiterhin Untersuchungspflicht für Enten und Gänse in Freilandhaltung


Leer (aho) - Hausgeflügel darf in bestimmten Teilen des Kreisgebietes
seit Mitte Mai wieder im Freien gehalten werden. Wer Enten oder Gänse
draußen hält, muss sie aber vierteljährlich auf Anzeichen von
Geflügelpest (Vogelgrippe) untersuchen lassen, teilt das Veterinäramt
der Kreisverwaltung in Leer mit. Pro Bestand sind 60 Proben (Kloaken-
oder Rachentupfer) untersuchen zu lassen. Bei kleineren Beständen
müsse alle Tiere untersucht werden.

Das Veterinäramt Leer weist darauf hin, dass Tierhalter die
Untersuchungskosten sparen können, wenn sie so genannte Sentinel-Tiere
einsetzen. Das können beispeilsweise Legehühner sein, die zusammen mit
Enten und Gänsen in einem Bestand gehalten werden. Die Untersuchung
ist dann überflüssig, weil die Geflügelpest bei den Hühnern sehr viel
schneller als bei Enten und Gänsen zu erkennen ist. "Vereinfacht
gesagt kann davon ausgegangen werden, dass auch die Enten und Gänse
gesund sind, so lange die Geflügelpest an den Hühnern nicht erkennbar
ist", erklärt Dr. Hans-Jürgen Salge, Leiter des Veterinäramtes.

Allerdings ist der Anteil der "Sentinel-Tiere" im Verhältnis zu den
Enten und Gänsen genau geregelt: Bei weniger als zehn Enten oder
Gänsen muss mindestens ein Huhn im Bestand sein, höchstens dürfen es
so viele wie die Enten und Gänse sein. Bei 11 bis 100 Enten oder
Gänsen sind 10 bis 50 Sentinel-Tiere vorgeschrieben, bei einem
Berstand von 101 bis 1.000 Enten oder Gänsen sind 20 bis 60
Sentinel-Tiere nötig und bei mehr als 1.000 Enten oder Gänsen 30 bis
70 Sentinel-Tiere.



 



 

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