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AHO Aktuell - 07.07.2006

Prüf- und Zulassungsverfahren von Stalleinrichtungen


(aid) - Die Diskussion um die gesetzliche Neuregelung der
Legehennenhaltung hat Rufe nach einem Prüf- und Zulassungsverfahren
für Haltungssysteme laut werden lassen. Prof. Dr. Matthias Gauly
erläuterte während des Tages der Agrarwissenschaften der Universität
Göttingen Vor- und Nachteile eines solchen Verfahrens. Aus
wissenschaftlicher Sicht könne ein Prüf- und Zulassungsverfahren
Schutz vor unausgegorener Haltungstechnik bieten und damit die
Qualität der Tierhaltung verbessern. Weitere Vorteile sieht Gauly in
einer Hilfestellung für Behörden, Gutachter und Landwirte ("geprüfte
Technik"), ferner könnten Fehlerquellen durch die Erfassung von
Details ausgeschaltet werden. Kritiker eines solchen Verfahrens
führten an, dass die Mindestanforderungen an Stalleinrichtungen
größtenteils schon gesetzlich geregelt seien und dass Effekte von
Haltungsbedingungen von Managementfaktoren überlagert würden. Bei der
Ausgestaltung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens könne man sich an
den DLG-Prüfungen und am Schweizer Beispiel orientieren. In der
Schweiz wird in einem zweistufigen Verfahren zunächst geprüft, ob ein
Tierhaltungssystem die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Dem
schließt sich ein Test auf Praxis- und Versuchsbetrieben an.
Allerdings warnte Gauly vor einer deutschen "Insellösung". Eine
EU-rechtliche Einordnung der Prüfaktivitäten müsse zu einem
europäischen Siegel führen. Verbindliche Rahmenbedingungen müssten
geschaffen werden: Wie die finanzielle Absicherung - davon hinge
letzten Endes ab, ob die Kosten an Hersteller oder Landwirte weiter
gegeben würden - sowie die Einrichtung einer unabhängigen, anerkannten
Prüfeinrichtung, die wissenschaftlich nachvollziehbare Kriterien
anlegt. Neben den schon genannten Vorteilen erwartet Gauly vor allem
nachhaltigere Lösungen, die im Dialog mit den herstellenden Firmen
entstehen sowie langfristig ein erhöhtes Vertrauen der Verbraucher.
Eine Prüfung könne allerdings auch zur verzögerten Einführung neuer
Technik führen und Hersteller zusätzlich veranlassen, an weniger
regulierte Standorte abzuwandern. Insgesamt würden allerdings die
Vorzüge eines Prüf- und Zulassungsverfahrens überwiegen, wenn die von
Gauly genannten Rahmenbedingungen geschaffen würden. Schließlich könne
der Einsatz im Sinne des Tierschutzes geprüfter Technik durchaus zu
ökonomischen Vorteilen der Landwirte führen. Tierschutz und Ökonomie
müssten sich keineswegs ausschließen.

aid, Dr. Ute Zöllner



 



 

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