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AHO Aktuell - 05.07.2006

Hasenpest in Rheinland-Pfalz: Maßnahmen zur Vorsorge


Mainz (aho) - Nachdem im vergangenen Jahr im hessischen Griesheim
mehrere Jäger an Tularämie (Hasenpest) erkrankt waren, ist der Erreger
nun auch in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Wie das
Landesuntersuchungsamt (LUA) Mainz mitteilt, wurde der Erreger bei der
Untersuchung eines verendet aufgefundenen Feldhasen aus der
Verbandsgemeinde Nieder-Olm (Kreis Mainz-Bingen) festgestellt. Das
Konsiliarlabor für Tularämie im Institut für Mikrobiologie der
Bundeswehr in München hat den Erreger-Nachweis geführt.

Die für Mensch und Tier gefährliche Krankheit wird durch das
Bakterium Francisella tularensis hervorgerufen. Hauptträger des
Erregers sind Hasen und Wildkaninchen. Zum so genannten
Erregerreservoir gehören aber auch Mäuse, Ratten und andere Nager.

Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch den direkten Kontakt mit
erkrankten Tieren oder deren Organen. Eine Übertragung von Mensch zu
Mensch ist nicht bekannt. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel
drei bis fünf Tage. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit einem
Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der
lokalen Lymphknoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber,
Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und
Erschöpfungszuständen. Die Patienten werden in der Regel mit
Antibiotika behandelt. Die Heilungschancen sind sehr gut.

Erkrankte Wildtiere wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre
Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu.

Jäger sollten beim Aufbrechen und Zerwirken erlegter Tiere darauf
achten, die erforderlichen Hygieneregeln einzuhalten. Bei
Auffälligkeiten sollte das Tier untersucht werden.

Hitze tötet den Erreger ab. Der Verzehr von Wildfleisch ist
unbedenklich, wenn das Fleisch bei mindestens 60 Grad mindestens zehn
Minuten lang durchgegart wird, informiert das Landesuntersuchungsamt.



 



 

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