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AHO Aktuell - 20.06.2006

Gammelfleisch: Ermittlungen in Gladbeck, Hamburg, Vechta, Braunschweig, Steinfeld


Berlin / Bielefeld / Essen (aho/lme) - Erneut wird in Deutschland
gegen Fleischfirmen wegen der Verwendung von "Gammelfleisch"
ermittelt. Wie der Nachrichtensender "n-tv" unter Berufung auf das
"Westfalen-Blatt" berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Essen neue
Ermittlungen gegen Verantwortliche von insgesamt neun Fleischfirmen im
In- und Ausland eingeleitet. Ihnen werden Verstöße gegen das
Lebensmittelrecht vorgeworfen. Bei den betroffenen Firmen handele es
sich um Kunden des Gelsenkircheners Fleischgroßhändlers, gegen den die
Staatsanwaltschaft Essen seit November 2005 wegen gewerbsmäßigen
Betruges sowie Straftaten nach dem Lebensmittelrecht ermittelt.

Die Firmen sollen verbotenerweise so genanntes Stichfleisch gekauft
und in den Handel gebracht haben, sagte Oberstaatsanwalt Willi
Kassenböhmer dem "Westfalen-Blatt". Stichfleisch, das rund um die
Einstichstelle beim Entbluten von Schweinen oder Rindern entsteht,
darf nicht für Lebensmittel verwendet werden, da es mit Blut
durchsetzt und hochgradig mit Keimen belastet sein kann.

Die neuen Ermittlungen richteten sich laut "n-tv" gegen
Verantwortliche von vier Betrieben in den Niederlanden und Tschechien
sowie gegen fünf Betriebe in Deutschland. Die ausländischen
Strafverfolgungsbehörden seien bereits unterrichtet worden, sagte
Kassenböhmer der Zeitung. Die deutschen Firmen befinden sich in
Nordrhein-Westfalen (Gladbeck), Hamburg und sowie Niedersachsen
(Vechta, Braunschweig und Steinfeld). Die Firmen seien bereits gezielt
nach Unterlagen über die Stichfleischlieferungen durchsucht worden.
Dabei sei Beweismaterial sichergestellt worden.

Der Gelsenkirchener Händler wird verdächtigt, mit verdorbenem Fleisch
und Schlachtabfällen gehandelt zu haben, die zu Lebensmitteln
verarbeitet wurden. Im Jahr 2005 handelte er mit insgesamt rund 550
Tonnen Fleisch und Fleischerzeugnissen.



 



 

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