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AHO Aktuell - 14.06.2006

Kreis Borken: Wegen der Schweinepest eingeführte Bestimmungen gelockert


Borken (aho) - Nach einer Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung,
die am heutigen Mittwoch, 14. Juni, in Kraft getreten ist, dürfen
Zucht- und Nutzschweine aus dem Kompartiment 1 A (Regierungsbezirk
Münster und das Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf westlich des
Rheins sowie nördlich der A2 und der A42) - und damit auch aus dem
Kreis Borken - weiterhin grundsätzlich nur in andere Betriebe dieses
Kompartiments gebracht werden, wenn sie mindestens 45 Tage
beziehungsweise seit ihrer Geburt im Versandbetrieb gehalten wurden
und wenn weitere Auflagen erfüllt sind. Wie der Fachbereich Tiere und
Lebensmittel des Kreises Borken mitteilt, bestehen jetzt allerdings
zwei Möglichkeiten, von der 45-Tage-Regelung abzuweichen.

So kann zum einen die 45-Tage-Regelung auf eine 20-Tage-Regelung
reduziert werden, wenn der Betrieb während der letzten sechs Monate
vor dem beabsichtigten Verbringen Schweine nur aus einem Betrieb
zugekauft hat. Zum anderen kann auf die Einhaltung der
45-Tage-Regelung völlig verzichtet werden, wenn der Betrieb nur
Schweine (in der Regel Jungsauen) empfangen hat, die innerhalb von
zehn Tagen vor dem Verbringen aufwändige Untersuchungen mit Auswertung
im Friedrich-Löffler-Institut durchlaufen haben. Die genauen
Bestimmungen finden sich im Internet unter
www.kreis-borken.de/Schweinepest in der Rubrik
"Schweinepestschutzverordnung".

Nach einer Mitteilung der Bezirksregierung Münster dürfen
schweinehaltende Betriebe im Kompartiment 1 A - und damit auch im
Kreis Borken - mit Ausnahme der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete
ab dem heutigen Mittwoch, 14. Juni, wieder Schweine aus ganz
Deutschland beziehen. Sofern die Zucht- und Nutzschweine aus dem
Kompartiment 1 B (Regierungsbezirk Arnsberg, sowie das Gebiet des
Regierungsbezirks Düsseldorf östlich des Rheins sowie südlich der A2
und der A42) stammen, ist eine entsprechende Transportgenehmigung des
für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinäramtes nötig. Für die
Genehmigung des Transportes von Schweinen im Kreis Borken nimmt der
Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreiswaltung auch am
morgigen Donnerstag, 15. Juni (Fronleichnam), Blutproben entgegen. Die
betroffenen Landwirte beziehungsweise Hoftierärzte können die Proben
am morgigen Feiertag zwischen 8 und 9 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr
im Borkener Kreishaus (Zugang über den Hintereingang) abgeben.

Im Laufe des heutigen Mittwochs, 13. Juni, schließt der Fachbereich
Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken die Entnahme von insgesamt
circa 15.000 Blutproben in den schweinehaltenden Betrieben in den
Beobachtungsgebieten ab. Am kommenden Freitag, 16. Juni, beginnt der
anschließende klinische Teil der Aufhebungsuntersuchungen in den
Beobachtungsgebieten. Betroffen sind rund 430 Betriebe mit etwa
224.000 Schweinen. Der Abschluss der Untersuchungen und die Ergebnisse
der Blutproben werden die Zeit um den 23. Juni erwartet. "Wir hoffen,
dass wir die Beobachtungsgebiete danach dann aufheben können", erklärt
Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel.



 



 

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