Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 13.06.2006

Weitere Erleichterungen für Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen


Düsseldorf (aho) - Die Europäische Kommission wird heute nach
Informationen des Agrarministeriums in Düsseldorf eine Entscheidung
notifizieren, die ab morgen (14. Juni) gilt und den Schweinehaltern in
NRW weitere Erleichterungen bringt. Brüssel erkennt dabei die von NRW
Mitte Mai vorgenommene Zweiteilung des ehemaligen Kerngebietes
(Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster), in dem der
Sperrbezirk liegt, voll an. Damit gibt es nun ein Gebiet 1A, bestehend
aus dem Regierungsbezirk Münster und dem rechtsrheinischen Teil des
Regierungsbezirks Düsseldorf, und ein Gebiet 1B, das den
Regierungsbezirk Arnsberg und den linksrheinischen Teil des
Regierungsbezirks Düsseldorf umfasst. Im Gebiet 1A liegen Sperr- und
Beobachtungsgebiet, hier gilt nach wie vor: Zuchtschweine und Ferkel
dürfen nur innerhalb von Gebiet 1A transportiert werden. Zuvor dürfen
mindesten 45 Tage keine neuen Tiere in die Bestände gebracht worden
sein. Schweinehalter aus dem Gebiet 1B, in dem keine Schweinepest
aufgetreten ist, dürfen dagegen nun deutschlandweit ihre Schweine
transportieren, bisher konnten auch sie nur innerhalb des Gebietes
handeln. Voraussetzung für den Transport ist eine tierärztliche
Untersuchung der Schweine, außerdem dürfen 30 Tage vor dem Transport
keine neuen Tiere in den Stall aufgenommen worden sein.

Die 45-Tage-Regelung kann auf 20 Tage (Gebiet 1A) abgekürzt werden,
wenn der Halter entweder nachweisen kann, dass er im letzten halben
Jahr Schweine nur aus einem einzigen Betrieb bezogen hat, oder wenn
bei allen Tieren Blutuntersuchungen gemacht werden. Die in diesem
Rahmen anfallenden Genom-Untersuchungen (die so genannten
PCR-Untersuchungen) müssen dabei vom Nationalen Referenzlabor des
Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) durchgeführt werden.

Die Regierungsbezirke Detmold und Köln, aus denen Schweine bisher nur
mit besonderen Auflagen innerhalb Deutschlands transportiert werden
durften, sind wieder uneingeschränkt für den Handel in der EU
zugelassen, sofern sie nach dem 15. März 2006 keine Tiere aus den
Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster bezogen haben.
Sonst dürfen die Schweine nur innerhalb von Deutschland verbracht
werden.

Um die Ferkelerzeuger im Beobachtungsgebiet zu entlasten, können nun
die leer stehenden Bestände im Sperrbezirk (3-Kilometer-Zone) genutzt
werden, sofern diese mindestens zehn Kilometer von der Grenze zu den
Niederlanden entfernt liegen. Eine Belegung mit Ferkeln ist 21 Tage
nach der Enddesinfektion möglich. Es dürfen aber ausschließlich Ferkel
aus dem Beobachtungsgebiet und nach vorheriger Untersuchung dorthin
verbracht werden. Der aufnehmende Betrieb wird zudem 40 Tage gesperrt.

Schlachtschweine aus dem Beobachtungsgebiet können bereits seit Anfang
Juni nach einer tierärztlichen Untersuchung sowie der Entnahme von
Blutproben zu drei vom NRW-Landwirtschaftsministerium vorgegebenen
Schlachthöfen gebracht werden. Ergeben die Untersuchungen keine
Hinweise auf Schweinepest, kann das Fleisch ganz normal in den Handel
gehen. Zuchtschweine und Ferkel dagegen dürfen das Beobachtungsgebiet
nicht verlassen.

Alle Maßnahmen gelten bis zum 30. Juni 2006. Danach bleiben nur noch
die Betriebe im Sperr- und Beobachtungsgebiet gesperrt. Die Aufhebung
dieser Zonen hängt von der 40-Tage-Sperre für die Mastbetriebe im
Sperrbezirk ab, die Ferkel aufnehmen. Erst wenn diese Sperre bei allen
Höfen ausgelaufen ist, werden die beiden Schutzzonen aufgehoben.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de