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AHO Aktuell - 12.06.2006

Kreis Soest: Restriktionen wegen Schweinepest werden ab Mittwoch gelockert


Soest (aho) - Die aufgrund des Ausbruchs der Schweinepest in den
Kreisen Recklinghausen und Borken erlassenen Restriktionen für
Schweinehalter werden nach Mitteilung des Düsseldorfer
Landwirtschaftministeriums ab Mittwoch, 14. Juni 2006, teilweise
aufgehoben. Darauf weist der Veterinärdienst des Kreises Soest hin.

Schlachtschweine dürfen ab diesem Datum wieder unmittelbar zu
Schlachtstätten in Deutschland transportiert werden. Eine klinische
tierärztliche Untersuchung vor dem Versand ist nicht mehr
erforderlich. "Allerdings sind Sammeltransporte mit Schweinen aus mehr
als einem Betrieb weiter verboten", erläutert Dr. Wilfried Hopp,
Leiter des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest.

Nach den neuen Regelungen dürfen heimische Schweinehalter Zucht- und
Nutzschweine einschließlich Ferkel in andere Betriebe in Deutschland
verbringen. Voraussetzung ist, dass im abgebenden Bestand seit
mindestens 30 Tagen vor dem Transport keine Tiere eingestallt wurden.
Die Transport-Schweine müssen seit mindestens 30 Tagen oder seit ihrer
Geburt, wenn sie jünger sind, im Bestand gewesen sein. Wie bisher sind
allerdings vor dem Versand vom Hoftierarzt eine klinische Untersuchung
und eine Temperaturmessung vorzunehmen. Dr. Hopp: "Diese
Untersuchungen müssen weiterhin per Fax dem Veterinäramt angezeigt
werden. Auch hier gilt das Verbot von Sammeltransporten."

Mit den geänderten Bestimmungen können die heimischen Betriebe wieder
Zucht- und Nutzschweine einschließlich Ferkel aus anderen
Bundesländern einstallen. Allerdings ist nach wie vor nicht erlaubt,
Schweine aus dem Regierungsbezirk Münster und dem Regierungsbezirk
Düsseldorf, soweit er rechts des Rheines und nördlich der
Bundesautobahn 2 liegt, in den Kreis Soest zu importieren.

Weggefallen ist die Verpflichtung, Behandlungen mit Antibiotika in
Schweinebeständen anzuzeigen.



 



 

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