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AHO Aktuell - 09.06.2006

Kreis Borken: Schlachtung von Mastschweinen aus den Beobachtungsgebieten


Borken (aho) - Für die Schweinehalter in den beiden auf Grund der
Schweinepest gebildeten Beobachtungsgebieten im Kreis Borken besteht -
wie gemeldet - die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Genehmigung
der Kreisverwaltung ihre Masttiere zum Schlachten transportieren zu
lassen. Dafür sind die Schlachthöfe in Gelsenkirchen, Legden und
Oer-Erkenschwick vorgesehen. Der Schlachttransport ist allerdings nur
unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig, die im Internet unter
www.kreis-borken.de/schweinepest beschrieben sind. So muss
insbesondere durch vom Hoftierarzt zu ziehende Blutproben abgesichert
sein, dass der jeweilige Schweinebestand virusfrei ist.

Damit die betroffenen Schweinehalter schnellstmöglich die Ergebnisse
der Blutproben erhalten, können sie bzw. der Hoftierarzt die Proben
beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel im Kreishaus Borken zu
folgenden Uhrzeiten abgeben: Montags bis freitags besteht jeweils die
Möglichkeit in der Zeit von 8 bis 16 Uhr.

Am kommenden Samstag (10.06.2006) werden von 8 bis 9 Uhr Blutproben
angenommen und bis 12 Uhr erforderlichenfalls Transportgenehmigungen
erteilt. An diesem Tag ist der Parkplatz
"Kfz-Zulassungsstelle/Führerscheinstelle" am Kreishaus Borken wegen
einer Veranstaltung gesperrt und damit der Hintereingang nicht
nutzbar. Die Anlieferung der Blutproben ist deshalb an diesem Tag nur
durch den Haupteingang ("Parkplatz der Polizei") möglich.

Am Sonntag (11.06.2006) können Blutproben von 17 bis 19 Uhr abgegeben
(dann wieder über den Hintereingang) werden. Dann werden auch Anträge
auf Genehmigung bearbeitet. Auskünfte dazu gibt es auch bei der
Telefon-Hotline des Kreises Borken unter den Rufnummern 02861/82-1132
und 82-1134 arbeitstäglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.



 



 

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