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AHO Aktuell - 07.06.2006

MV: Vogelgrippekosten werden Landkreisen und kreisfreien Städten erstattet


Schwerin (aho) - Durch die Bekämpfung der Vogelgrippe sind den
Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg - Vorpommern
zusätzliche Kosten entstanden. Insbesondere bei den Sachkosten ist
abzusehen, dass sie diese durch eigene Haushaltsmittel nicht decken
können, auch wenn sie diese auf Grund der Zuständigkeiten leisten
müssten.

Die Landesregierung von Mecklenburg - Vorpommern hat sich heute
darauf geeinigt, dass für die Ausgaben der Kommunen - sofern es sich
um nachweisbare Sachkosten oder Kosten für Fremdfirmen handelt - eine
Kostenerstattung zu 50 % über die Sonderbedarfszuweisung erfolgen
soll.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) unterstreicht, dass
diese Entscheidung sich einreiht in eine Reihe von unterstützenden
Maßnahmen durch Bund und Land. Seitens der Landesregierung habe das
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei die
Landkreise und kreisfreien Städte durch die Bereitstellung von
Spezialtechnik der Katastrophenbekämpfung unterstützt. Das
Innenministerium setzte Polizei und Katastrophenschutz ein. Das
Wirtschaftsministerium stellte Personal und Technik der
Straßenmeistereien zur Verfügung. Um arbeitsmarktpolitische Probleme
abzumildern, stellte das Arbeitsministerium 760 000 Euro zur
Verfügung. Die Landesregierung verzichtet auf die, vom Land
übernommenen, Sachkosten und auf die Untersuchungskosten für das
LALFF.

Auch seitens des Bundes ist Unterstützung gewährt worden. Der Einsatz
der Bundeswehr erfolgte kostenfrei.

Zu erwähnen sei ferner, dass die Landesregierung 1Million Euro im
Rahmen der Marketingkampagne "MV tut gut" bereitgestellt hat, um den
Imageschaden durch offensiver Informations- und Werbemaßnahmen wieder
auszugleichen.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass die heute festgelegte
Kostenübernahme des Landes eine freiwillige Leistung darstellt. Der
Landkreis Rügen beispielsweise wird dadurch um eine Schuldenlast von
500.000 Euro. erleichtert.



 



 

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