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AHO Aktuell - 26.05.2006

Neue Vorgaben der EU: Schweinetransporte in NRW bleiben begrenzt


(ZMP) - Die EU-Kommission in Brüssel hat am 16. Mai dieses Jahres neue
Vorgaben für den Transport von Schweinen in Nordrhein-Westfalen
erlassen. Das Bundesland wird in drei Gebiete aufgeteilt: Die Region 1
umfasst den Regierungsbezirk Münster und die rechtsrheinische Seite
des Regierungsbezirks Düsseldorf. Das Gebiet 2 bezieht sich auf den
Regierungsbezirk Arnsberg und die linksrheinische Seite des
Regierungsbezirks Düsseldorf. Im Gebiet 3 liegen die Regierungsbezirke
Köln und Detmold.

In den Regionen 1 und 2 ist der Transport von Mastschweinen nach
Genehmigung und vorheriger Untersuchung nur im jeweiligen Gebiet
möglich, wobei die Sperr- und Beobachtungsgebiete davon ausgenommen
sind. Aus dem Gebiet 3 dürfen Schweine innerhalb ganz Deutschlands
transportiert werden. Für das Gebiet 2 will sich das
Landwirtschaftsministerium bei der EU einsetzen, dass hier kurzfristig
die selben Regeln gelten wie im Gebiet 3.

Für Schweinehalter im Beobachtungsgebiet macht die EU-Kommission mit
einer Sonderregelung den Transport von Mastschweinen möglich. Ab dem
21. Tag der Einrichtung des Beobachtungsgebietes können Mastschweine
geschlachtet werden. Sie dürfen dazu aber nur zu zwei vom
Landwirtschaftsministerium vorgegebenen Schlachthöfen verbracht
werden. Sowohl vor dem Transport als auch am Schlachthof müssen die
Tiere untersucht werden.


 



 

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