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AHO Aktuell - 23.05.2006

Bielefeld: Untersuchungen nur noch bei Vogelgrippeverdacht


Bielefeld (aho) - Nach Abschluss des Vogelzuges ist eine Untersuchung
verendet aufgefundener Vögel nunmehr nur noch erforderlich, wenn
konkrete Verdachtshinweise für das Vorliegen der Vogelgrippe bestehen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn mehrere Vögel von besonders
empfänglichen Wasservogelarten - wie Schwänen - aufgefunden werden,
erläutert die Verwaltung der Stadt Bielefeld in einer
Medieninformation.

Die Untersuchung von Greifvögeln, Krähen, Elstern und anderen
aasfressenden Vögeln, die sich an verendeten oder erkrankten Vögeln
infizieren können, hält das Veterinäramt Bielefeld bis zum Beginn des
Vogelzuges im Herbst 2006 nicht für erforderlich. Die Überprüfung der
Hausgeflügelbestände wird dagegen mit Aufhebung der Stallpflicht durch
Untersuchungen verendeter Haushühner und zusätzliche
Stichprobenuntersuchungen bei Enten und Gänsen verstärkt fortgesetzt.

Nach der ersten Feststellung der Geflügelpest bei einem verendeten
Schwan auf Rügen wurden in Nordrhein-Westfalen mehr als 6000 und in
Bielefeld etwa 140 verendet aufgefundene Vögel auf die Geflügelpest
untersucht. Alle Untersuchungen ergaben keinen Hinweis auf das
Vorliegen der Geflügelpest.

Von verendet aufgefundenen Vögeln gehen zurzeit keine erhöhten
Seuchengefahren aus, so dass eine zeitnahe Entsorgung und Beseitigung
der Tierkörper nur im Einzelfall erforderlich ist. Gerade unter den
Jungvögeln sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Sie sind oft Teil des
natürlichen Nahrungsangebotes für andere Tiere.


 



 

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