Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 23.05.2006

Schweinepest im Kreis Borken: 92.000 Schweine in 185 Beständen vorsorglich getötet


Borken (aho) - "Wir hoffen inständig, dass wir mit dem heutigen Ende
der Keulungsaktion die weitere Ausbreitung der Schweinepest im
Kreisgebiet gestoppt haben", betonten am Dienstag (23.05.2006) Borkens
Landrat Gerd Wiesmann und der Chefveterinär der Kreisverwaltung, Dr.
Albert Groeneveld, übereinstimmend. An heutigen Tage werden die
letzten rund 4.500 Schweine in den noch verbliebenen sieben Beständen
der Sperrbezirke Borken-Marbeck/Raesfeld und Borken-Gemenwirthe
vorsorglich getötet. Die flächendeckende Räumung dieser beiden Zonen
hatte das Land Nordrhein-Westfalen nach Aufforderung durch die
Europäische Union angeordnet.

"Insgesamt 92.000 Schweine in 185 Beständen mussten damit im Rahmen
der Bekämpfung der Schweinepest allein im Kreis Borken getötet
werden", zog Landrat Wiesmann eine erste Bilanz. Nach den
Seuchenausbrüchen im Raum Haltern (Kreis Recklinghausen) Anfang März
war im Kreis Borken die Schweinepest erstmals am 1. April 2006 in
einem 218 Tiere umfassenden Raesfelder Bestand ("Borken I")
aufgetreten. Sofort hatte die Kreisverwaltung auf Grund der strengen
Vorschriften zur Bekämpfung dieser hochinfektiösen Tierkrankheit die
Tötung des gesamten Seuchenbestandes, der Schweine in den Beständen im
Ein-Kilometer-Radius um das Gehöft und in den so genannten
Kontaktbetrieben angeordnet. Insgesamt 4.700 Schweine wurden dabei
gekeult und anschließend schadlos beseitigt. Am 5. Mai 2006 gab es in
Borken-Marbeck einen weiteren Seuchenfall ("Borken II"), der bei den
Untersuchungen zur Aufhebung des wegen des Seuchenfalls am 1. April im
Raum Raesfeld-Marbeck gebildeten Sperrbezirks (Drei-Kilometer-Radius
um das Seuchengehöft) entdeckt wurde. Auch hier wie beim dritten Fall
("Borken III"), der am 9. Mai in Borken-Gemenwirthe amtlich
festgestellt wurde, wurden sofort die jeweiligen Seuchenbestände, die
Schweine in den Beständen im Ein-Kilometer-Radius um die
Seuchengehöfte und in den so genannten Kontaktbetrieben gekeult.

Darüber hinaus ergab sich dann ab dem 9. Mai 2006 für die Veterinäre
des Kreises Borken auf Grund der Anordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen die Pflicht, sämtliche Schweine in den um die
Seuchenbestände eingerichteten Sperrbezirken (ein Sperrbezirk für den
Fall "Borken I", der später um den Bereich für den Fall "Borken II"
erweitert worden war, sowie ein Sperrbezirk für den Fall "Borken III")
zu töten. "Diese großflächige ‚Räumung' war nur durch die Einbeziehung
vieler weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung
in die Logistik und mit personeller Unterstützung anderer
Veterinärbehörden im Lande zu leisten", machte Dr. Groeneveld in
seinem Bericht deutlich.

 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de