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AHO Aktuell - 20.05.2006

Kreis Borken regelt das Betreten von Schweineställen


Borken (aho) - Der Kreis Borken hat jetzt mit einer
"Allgemeinverfügung" für das gesamte Kreisgebiet festgeschrieben, was
für viele Schweinehalter schon selbstverständlich ist: Das Betreten
von Schweineställen durch betriebsfremde Personen ist auf das
unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Diese Regelung dient laut Dr.
Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der
Kreisverwaltung, dazu, eine weitere Ausbreitung der Schweinepest nach
Möglichkeit zu verhindern.

Personen, wie Viehhändler, Tierärzte, Futtermittellieferanten und
Handwerker, die zwingend die Schweineställe und das zugehörige Umfeld
(zum Beispiel Rampen, Vorräume, Futtersilos) betreten müssen, dürfen
dies nur mit Einmaloveralls und Einmalstiefeln oder mit Schutzkleidung
des Schweine haltenden Betriebes (Overall, Stiefel). Die
Einwegschutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch zu beseitigen.
Betriebseigene Schutzkleidung ist unverzüglich nach dem Verlassen des
Stalls bzw. des zugehörigen Umfeldes abzulegen, zu reinigen und zu
desinfizieren. Die jeweiligen Betriebsinhaber haben sicherzustellen,
dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden. Außerdem sind sie
verpflichtet, in einem formlosen Tagebuch (zum Beispiel einem
Kalender) das Betreten der Schweinestallungen und des dazugehörigen
Umfeldes durch betriebsfremde Personen zu dokumentieren. Dieses
Tagebuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name der Person,
Datum, Uhrzeit, Besuchsgrund, gegebenenfalls auch das
Fahrzeugkennzeichen. Darüber hinaus gelten in den Sperrbezirken und
Beobachtungsgebieten für die dortigen Betriebsinhaber
selbstverständlich zusätzlich die noch weitergehenden, ihnen bekannten
Regelungen. Insbesondere dürfen dort Schweine haltende Betriebe von
betriebsfremden Personen nur mit schriftlicher Genehmigung des
Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken
betreten werden.


 



 

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