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AHO Aktuell - 15.05.2006
Kreis Warendorf: Freilandhaltung von Geflügel teilweise wieder möglich
Warendorf (aho) - Am Mittwoch, 10. Mai 2006, trat eine neue
Geflügelpest-Aufstallungsverordnung in Kraft. Auch wenn nach dieser
Verordnung im Grundsatz weiterhin eine allgemeine Stallpflicht für
Geflügel gilt, sind die Möglichkeiten für Ausnahmen von der
Stallpflicht deutlich erweitert worden, so dass für einen Großteil der
Geflügelhaltungen im Kreis Warendorf zukünftig wieder die
Freilandhaltung unter Auflagen möglich sein wird. Das teilt die
Kreisverwaltung jetzt mit.
Mit einer Allgemeinverfügung hat der Kreis Warendorf heute (Montag.
15. Mai) die Gebiete festgelegt, in denen die Freilandhaltung von
Geflügel nunmehr ohne Einzelfallgenehmigung möglich ist. Wer sein
Geflügel in diesen Gebieten ins Freie lassen möchte, muss dies jedoch
vorab beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises
anzeigen.
Folgende Gebiete sind jedoch wegen der dortigen höheren
Geflügeldichte von der Freilandhaltung ausgenommen:
1. die Bauerschaft Schirl im Gebiet der Gemeinde Ostbevern
2. die Einener Dorfbauerschaft im Gebiet der Stadt Warendorf
3. der Ortsteil Füchtorf im Gebiet der Stadt Sassenberg.
Aber auch hier sind Einzelgenehmigungen möglich, die beim
Veterinäramt des Kreises beantragt werden können. Es muss dann für
diese Bestände im Einzelfall geprüft werden, ob eine Genehmigung
erteilt werden kann.
AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de