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AHO Aktuell - 15.05.2006

Kreis Soest: An Gewässern weiter Stallpflicht für Geflügel


Soest (aho) - Der Veterinärdienst des Kreises Soest hat am Montag,
15. Mai 2006, eine Allgemeinverfügung für alle Geflügelhalter im Kreis
Soest veröffentlicht, die Freilandhaltung von Geflügel im gesamten
Kreisgebiet zulässt, aber auch Ausnahmen vorsieht. So muss Federvieh
in einigen Gebieten, in denen regelmäßig wildlebende Wasservögel
auftreten, rasten oder brüten, weiter im Stall bleiben.

Betroffen sind das Südufer der Möhnetalsperre mit einem 1000 Meter
breiten Schutzsaum, die Naturschutzgebiete an Lippe und Ahse mit einem
Schutzsaum von 500 Metern und der Zachariassee im Stadtgebiet
Lippstadt mit einem Schutzsaum von 500 Metern.

Die in der Verfügung enthaltene Meldeverpflichtung für Geflügelhalter,
die ihre Tiere in Freilandhaltung halten möchten, gilt im Kreis Soest
für alle die Personen als erfüllt, die ihren Geflügelbestand dem
Veterinärdienst des Kreises Soest bereits früher schon gemeldet haben.

Für Enten und Gänse gilt, dass sie räumlich getrennt von sonstigem
Geflügel in unterschiedlichen Ställen und auf unterschiedlichen
Freilaufstellen (abgetrennt zum Beispiel durch festen Zaun) zu halten
sind. Damit die bei der Haltung von Enten und Gänsen eigentlich
vorgeschriebene monatliche virologische Untersuchung auf das
Geflügelpestvirus entfallen kann, können die Halter in die Enten- bzw.
Gänseherden so genannte Sentineltiere aufstallen. Dr. Wilfried Hopp,
Leiter des Veterinärdienstes: "Es handelt sich dabei um Geflügel wie
Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel oder Wachteln, das
für das Geflügelpestvirus sehr viel empfänglicher ist als Enten und
Gänse und damit auf eine mögliche Infektion früher mit
Krankheitssymptomen reagieren. Jedes kranke oder verendete
Sentineltier muss im Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg
untersucht werden um eine Geflügelpestinfektion auszuschließen. Die
Untersuchung ist für den Tierhalter kostenlos. Sollten bei der Haltung
von Enten und Gänsen keine Sentineltiere integriert werden, ist eine
monatliche kostenaufwendige virologische Untersuchung mittels Rachen-
oder Kloakentupfer erforderlich."

Dr. Hopp weist außerdem darauf hin, dass Geflügelmärkte,
Geflügelschauen oder Geflügelausstellungen im Kreis Soest
ausschließlich mit der Auflage genehmigt werden, diese Veranstaltungen
nur in geschlossenen Gebäuden oder zumindest unter einer Bedachung
durchzuführen. Das Geflügel für Ausstellungen und Schauen müsse
längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch
tierärztlich untersucht werden. Diese Untersuchung sei durch eine
tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.


 



 

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