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AHO Aktuell - 13.05.2006

Kreis Borken: Federvieh darf wieder ins Freie +++ Auflagen und Einschränkungen


Borken (aho) - Ab sofort darf das Federvieh im Kreis Borken wieder im
Freien flattern. Das teilte am Samstag der Fachdienst Tiere und
Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung mit. Nach Inkrafttreten der
neuen Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der
Klassischen Geflügelpest kann dies wieder ermöglicht werden. Dabei
sind aber besondere Auflagen und räumliche Einschränkungen zu
beachten, die der Kreis Borken in einer heute erlassenen
"Allgemeinverfügung" veröffentlicht hat.

So gilt die Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung
nicht für die Bereiche der Naturschutzgebiete Amtsvenn-Hündfelder
Moor, Zwillbrocker Venn und Heubachwiesen sowie für die Bauerschaft
Haverbeck in Schöppingen. Informationen über die Hygienemaßnahmen
sowie die Dokumentations- und Untersuchungspflichten, die die
Geflügelhalter zu beachten haben, sind in der vom Kreis Borken
erlassenen Allgemeinverfügung zusammengefasst.


 



 

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